GKV-Spitzenverband gegen Anwendung des Kartellrechts auf Krankenkassen
Berlin – Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat die Anwendung des Kartellrechtes auf die gesetzlichen Krankenkassen in einer Stellungnahme abgelehnt. Diese Ausdehnung soll im Rahmen der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfolgen, so der GKV-Spitzenverband.
„Das Wettbewerbsrecht darf den Versorgungsauftrag der Krankenkassen nicht behindern“, erklärte der Verwaltungsrat. Der Wettbewerb in der GKV sei kein Selbstzweck. Er soll vielmehr die Effizienz und die Qualität der Leistungserbringung und Leistungsbeschaffung im Interesse der Versicherten und Beitragszahler stärken.
„Die vorgesehene Umsetzung einer umfassenden Einführung der Kartellbestimmungen würde jedoch dazu führen, dass Beschlüsse und Entscheidungen der Krankenkassen und ihrer Kassenartenverbände grundsätzlich dem Kartellverbot unterliegen“, heißt es in der Stellungnahme. Damit drohe das Wettbewerbsrecht über dem Patientenwohl zu stehen.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert daher den Gesetzgeber auf, eine sozialrechtsspezifische Wettbewerbsregelung vorzunehmen, die sicherstellt, dass die nationale Gestaltungskompetenz für das Gesundheitswesen, die Berücksichtigung des Versorgungsauftrags der Krankenkassen und das Prinzip der Selbstverwaltung gewährleistet bleiben.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: