SPD lehnt Kartellrecht für Krankenkassen ab

Berlin – Die SPD hat vor einer Ausweitung des Wettbewerbsrechts auf die Krankenkassen gewarnt. „Langfristig steht damit eine flächendeckende medizinische Versorgung infrage“, erklärte die SPD-Politikerin Bärbel Bas am Dienstag in Berlin. Zurzeit kommt das Wettbewerbs- und Kartellrecht lediglich bei Kassenfusionen und Verträgen mit Leistungserbringern zum Tragen.
Der aktuelle Entwurf zum „Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“, der am kommenden Freitag erstmals im Bundestag diskutiert wird, sieht vor, das Wettbewerbsrecht auf alle wettbewerblichen Tätigkeiten der Krankenkassen zu erweitern. „Wir lehnen das kategorisch ab“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Karl Lauterbach.
Nach Einschätzung der Sozialdemokraten würde das erweiterte Kartellrecht für Krankenkassen zu einer Schwächung der Selbstverwaltung und einem stärkeren Einfluss des Bundeskartellamts und des EU-Wettbewerbsrechts auf die Gesundheitsversorgung führen. „Wir verschenken damit unsere Kompetenzen, das Gesundheitswesen zu gestalten, an die EU und die Märkte, ohne etwas dafür zu erhalten“, sagte Lauterbach.
Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesauschusses würden damit unter die Aufsicht des Bundeskartellamtes fallen, das nach wettbewerblichen Kriterien, und nicht danach, ob etwas sozialpolitisch gewollt sei. Ausschlüsse von nicht wirksamen Medikamenten, kassenübergreifende Kooperationsverträge oder Disease-Management-Programme wären beispielsweise nicht mehr möglich, prognostizierte der SPD-Politiker.
„Die bestehenden Modelle würden zwar erst mal weiterlaufen“, räumte er ein. Werde die Novelle verabschiedet, könnten jedoch solche Modelle nicht mehr eingeführt werden. „Wenn es schlecht läuft, schafft sich die Gesundheitspolitik damit selbst ab“, so Lauterbach.
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