GOÄ: Ärztekammer ruft nach Inflationsausgleich

Friedberg – Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordert, auch in der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) einen Inflationsausgleich umzusetzen.
Die Delegierten kritisieren, dass die aktuelle GOÄ über 30 Jahre alt sei, den derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht mehr erfasse und die Inflation sowie steigende Energiepreise nicht abbilde.
Nötig sei kurzfristig eine Erhöhung des Punktwertes oder hilfsweise des Regelsteigerungssatzes von aktuell 2,3 auf mindestens 3,2, hieß es aus der Delegiertenversammlung.
Die Kammer sprach sich außerdem für weniger Bürokratie im Gesundheitswesen aus. Wichtig sei zum Beispiel, redundante Qualitätsprüfungsmaßnahmen und -nachweise abzuschaffen.
Viele Nachweise für die vorgeschriebene externe Qualitätssicherung sowie die redundanten Nachweise zu Abrechnungszwecken bedienten eine „Misstrauenskontrollbürokratie, die Millionen von Arztstunden mit Bürokratie bindet und damit ärztliche Arbeitskraft in der Patientenversorgung vernichtet“, so die Kammerdelegierten.
In einem weiteren Entschluss fordern sie die Hessische Landesregierung und die Gesundheitsämter auf, flächendeckende Hitzeaktionspläne zu erstellen.
Diese sollten Maßnahmen für Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Kindergärten und Schulen enthalten. Außerdem sei es nötig, kühle Aufenthaltsmöglichkeiten sowie Trinkbrunnen im öffentlichen Raum bereitzustellen.
Wichtig seien zudem mehr Grünflächen in Städten. Außerdem sollten bestimmte Aktivitäten im Freien beim Überschreiten von Temperatur-, UV-und Ozonwerten untersagt werden, so die Delegiertenversammlung.
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