Ärzteschaft

GOÄ: Ärztekammer ruft nach Inflationsausgleich

  • Mittwoch, 30. November 2022
/fovito, stock.adobe.com
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Friedberg – Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordert, auch in der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) einen Inflationsausgleich umzusetzen.

Die Delegierten kritisieren, dass die aktuelle GOÄ über 30 Jahre alt sei, den derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht mehr erfasse und die Inflation sowie steigende Energiepreise nicht abbilde.

Nötig sei kurzfristig eine Erhöhung des Punktwertes oder hilfsweise des Regelsteigerungssatzes von aktuell 2,3 auf mindestens 3,2, hieß es aus der Delegiertenversammlung.

Die Kammer sprach sich außerdem für weniger Bürokratie im Gesundheitswesen aus. Wichtig sei zum Beispiel, redundante Qualitätsprüfungs­maßnahmen und -nachweise abzuschaffen.

Viele Nachweise für die vorgeschriebene externe Qualitätssicherung sowie die redundan­ten Nachweise zu Ab­rechnungszwecken bedienten eine „Misstrauenskontrollbürokratie, die Millionen von Arztstunden mit Bürokratie bindet und damit ärztliche Arbeitskraft in der Patientenversorgung vernichtet“, so die Kammerdelegierten.

In einem weiteren Entschluss fordern sie die Hessische Landesregierung und die Gesundheitsämter auf, flächen­deckende Hitzeaktionspläne zu erstellen.

Diese sollten Maßnahmen für Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Kinder­gärten und Schulen enthalten. Außerdem sei es nötig, kühle Aufenthaltsmöglichkeiten sowie Trinkbrunnen im öffentlichen Raum bereitzustellen.

Wichtig seien zudem mehr Grünflächen in Städten. Außerdem sollten bestimmte Aktivitäten im Freien beim Überschreiten von Temperatur-, UV-und Ozonwerten untersagt werden, so die Delegiertenversammlung.

hil

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