GOÄ-Novelle: Kurs der Bundesärztekammer findet Zustimmung

Frankfurt/Main – Die Delegierten des Deutschen Ärztetags (DÄT) haben durch mehrere Abstimmungen den Kurs der Bundesärztekammer (BÄK) bei der Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bestätigt. So fand ein Antrag keine Mehrheit, mit dem Delegierte mehr Transparenz als bisher von Verhandlungsführer Theodor Windhorst und seinem Team verlangten. Auch Forderungen nach einem nahezu vollständigen Inflationsausgleich für die vergangenen 32 Jahre ohne GOÄ-Anpassungen fanden keine Mehrheit.
Windhorst hatte am Ende der Diskussion darauf hingewiesen, dass ein vollständiger Inflationsausgleich erhebliche Summen erfordern würde. „Wir müssten dafür zehn Milliarden Euro mehr fordern“, sagte er. „Glauben Sie mir, zehn Milliarden Euro mehr sind nicht drin.“
GOÄ soll rein ärztliche Gebührenordnung bleiben
Angenommen wurden hingegen zwei Anträge, die darauf abzielen, die GOÄ als rein ärztliche Gebührenordnung zu erhalten. Abrechnungsziffern für Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten solle es darin nicht geben. Heiner Heister, einer der Antragsteller, betonte, dass es ihm ums Prinzip gehe, nämlich um eine Gebührenordnung allein für ärztliche Leistungen, nicht aber um Zwietracht mit Psychologen: Er sei ärztlicher Psychoanalytiker, sie seien seine Kollegen, und zudem sei er mit einer Psychologin verheiratet. Hintergrund der Forderung ist, dass die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) Bezug auf die GOÄ nimmt. Die GOP sieht vor, dass bestimmte Leistungen in Anlehnung an die GOÄ abgerechnet werden.
Zustimmung fand auch ein Antrag, konservative Leistungen im Rahmen der GOÄ-Novellierung angemessen zu bewerten. Schon jetzt seien operative Leistungen besser bewertet. „Die Ausübung der ambulanten fachärztlichen Medizin muss auch möglich sein, wenn keine operative oder interventionelle Tätigkeit ausgeübt wird“, so die Forderung.
Eine große Mehrheit der Delegierten schloss sich zudem dem Vorschlag von Gerald Quitterer an, das Bundesgesundheitsministerium aufzufordern, die neuen Gebührenordnungspositionen zur ärztlichen Leichenschau bereits jetzt auszugliedern und zur Abrechnung frei zu geben. Die jetzige Vergütung sei nicht mehr kostendeckend, hatte Quitterer klargestellt. Außerdem würden private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe nicht belastet, weil es sich nicht um eine erstattungsfähige Leistung handele.
Vermittlungsprovisionen der PKV für Abschlüsse viel zu hoch
Einig war sich der Deutsche Ärztetag auch in einem weiteren Punkt: dass die Vermittlungsprovisionen, die PKV-Unternehmen für Abschlüsse zahlen, viel zu hoch sind. Sie müssten gesenkt werden, und zudem gehörten Verwaltungskosten der PKV sowie das „Leistungsmanagement“ der Unternehmen auf den Prüfstand. Zukünftig solle „ein deutlich größerer Anteil für ärztliche und medizinische Leistungen und ein geringerer Anteil für Verwaltung und Marketing der PKV verwendet werden“.
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