Leichenschau: Bundesregierung hält Vergütung für nicht angemessen
Berlin – Die Bundesregierung hält den derzeit nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechneten Gebührensatz für die Ausstellung eines Leichenschauscheines für nicht angemessen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Kosten für die Ausstellung eines Totenscheins (BT-Drucksache 18/9408).
Die in der seit 1996 unveränderten GOÄ enthaltenen Leistungen und Vergütungen würden die heutigen Anforderungen an die Todesfeststellung nicht abbilden, so die Regierung. Im Rahmen der anstehenden Novellierung der GOÄ sei daher vorgesehenen, diese Leistungen zu differenzieren und entsprechend dem jeweiligen Aufwand angemessen zu bewerten. Entsprechende Vorschläge würden von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem PKV-Verband erarbeitet, wird erläutert.
Die Vorschläge von BÄK und PKV würden im Anschluss im Rahmen der Erstellung eines Verordnungsentwurfes für eine GOÄ-Novellierung von der Bundesregierung geprüft. Vor diesem Hintergrund sei eine Bewertung konkreter Beträge für die Vergütung der Todesfeststellung in der GOÄ durch die Regierung derzeit nicht sachgerecht, heißt es weiter. Die Einführung einer Kostenübernahme als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sei nicht vorgesehen. Die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung des Bestattungswesens liege ausschließlich bei den Ländern, so die Bundesregierung.
Die Linken hatten in ihrer Vorbemerkung zur Anfrage darauf hingewiesen, dass die Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheins durch einen Arzt in der Regel von den Angehörigen bezahlt werden muss, da diese ärztliche Leistung nach der GOÄ abgerechnet werde. Sie verwiesen auf Fälle, in denen Ärzte zu hohe Gebühren verlangten.
Die Linken schlagen deshalb vor, die Todesfeststellung als Kassenleistung in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. So könnten Überforderung der Angehörigen bei der Rechnungsprüfung und unzulässig hohe Arztrechnungen rund um die Todesfeststellung zumindest für gesetzlich Versicherte weitgehend vermieden werden. Möglich sei aber auch eine steuerfinanzierte und kommunal beziehungsweise durch die Länder administrierte Lösung, die dann auch ehemals privatversicherte Verstorbene einschlösse, heißt es.
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