GOÄ-Novellierung: Hoppe warnt vor Dumpingverträgen auf Kosten der Patienten

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hat sich in einem Schreiben an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen die Einführung einer Öffnungsklausel bei der Vergütung privatärztlicher Leistungen gewandt.
Im Zuge der anstehenden Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hatte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) eine solche Klausel gefordert. Sie würde Separatvereinbarungen zwischen Privatversicherern und Ärzten über Preise, Mengen und Qualität ermöglichen.
„Die Folgen solcher Dumpingverträge bekämen nicht nur Ärzte, sondern auch die Patientinnen und Patienten zu spüren“, warnt Hoppe in dem Schreiben. Ungeachtet dessen wolle der PKV-Verband glauben machen, dass mit einer Öffnungsklausel mehr Wettbewerb und dadurch Einsparungen realisiert werden könnten.
Der PKV-Verband begründet seine Forderung nach Selektivverträgen vor allem mit den im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angeblich überproportional gestiegenen Ausgaben für ärztliche Leistungen.
Die Bundesärztekammer verweist nun in ihrem Brief an die Abgeordneten darauf, dass der Ausgabenanteil für ambulante privatärztliche Leistungen seit nunmehr 15 Jahren relativ konstant bei durchschnittlich 24 Prozent der Gesamt-Leistungsausgaben der PKV lägen. Zudem sei die Ausgaben-Dynamik im Jahr 2009 nach eigenen Angaben der Privatversicherer in der GKV deutlich größer gewesen als in der PKV.
„Bei genauer Analyse der internen Strukturen und Arbeitsabläufen der PKV ist erkennbar, dass ein hoher Anteil an Kostensteigerungen durch die PKV selbst generiert wird. Zu nennen sind hier etwa die exorbitant hohen Maklerprovisionen im Versicherungsgeschäft“, konstatiert Hoppe.
Die BÄK kritisiert vor allem, dass der PKV-Verband auch nicht vor fragwürdigen, irreführenden Darstellungen zurückschrecke. So werde behauptet, die Laborausgaben je PKV-Versicherten seien fünfmal so hoch wie die für GKV-Versicherte.
„Tatsache ist, dass Äpfel (129 Euro Laborausgaben je PKV-Versicherten auf Basis einer unbekannten PKV-Stichprobe) mit Birnen (26 Euro je GKV-Versicherten auf Basis des statistischen Bundesamts) verglichen werden, und dass bei korrekter Vorgehensweise der Vergleichsfaktor wesentlich niedriger liegt (80 versus 26 Euro).“
Dieses Delta würde noch geringer ausfallen, wenn der GKV-Versicherte denselben Zugang zu laborärztlichen Leistungen wie der PKV-Versicherte hätte; „tatsächlich aber ist das EBM-Laborkapitel nur halb so umfangreich wie das GOÄ-Laborkapitel“.
Die PKV führe immer wieder das Argument „mehr Wettbewerb“ als angeblichen Vorteil einer Öffnungsklausel an. Ihr gehe es aber vielmehr darum, ein wirksames Mittel zur direkten Patientensteuerung zu erhalten. „Patientenrechte wie die freie Arztwahl würden ausgehöhlt und die Behandlungsqualität und Gesundheitsversorgung in Deutschland ernsthaft gefährdet werden“, warnt der Ärztepräsident.
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