Politik

Gröhe will Gesundheitskarte für Flüchtlinge

  • Sonntag, 20. September 2015

Berlin – Trotz des Widerstandes in der Union bereitet Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge vor. Für die Länder soll es damit leichter werden, mit den Kassen Vereinbarungen dazu abzuschließen. Die Karte für Flüchtlinge gibt es schon in Hamburg und Bremen, bald wollen auch Nordrhein-Westfalen und Berlin sie einführen.

Ein Gesetzentwurf von Gröhe ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für den Bund-Länder-Gipfel am Donnerstag. Ein Ministeriumssprecher sagte am Samstag in Berlin, mit dem Vorschlag, der zum Beschleunigungsgesetz aus dem Innenminis­terium gehöre, solle eine frühere Vereinbarung von Bund und Ländern umgesetzt werden.

Seinerzeit hatten sich beide Seiten verständigt, für interessierte Länder die Voraus­setzungen für die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge zu prüfen. Zuletzt hatte Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Union an diese Verabredung erinnert.

Wie der Spiegel berichtet, können Länder und Kommunen die gesetzlichen Krankenkassen zur Ausgabe einer Gesundheitskarte verpflichten. Jedoch sollen Asylbewerber weiterhin nur bei akuten Beschwerden oder Schmerzen eine Behandlung fordern können.

Der Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich erst Anfang September gegen eine Gesundheitskarte ausgesprochen. Diese stehe für eine kostenlose Gesundheitsversorgung in Deutschland und biete wie Bargeld Anreize für Asylanträge, lautete das Argument gegen die Karte.

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) erklärte, am besten wäre es, wenn der Bund das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen würde. „Dann wäre die bisherige 15-Monatsfrist bis zur Aufnahme in die Regelversorgung weg und die Gesundheitsversorgung für alle Flüchtlinge gleich.”

Außerdem sollen die Länder den Gröhe-Plänen zufolge den Flüchtlingen künftig notwendige Schutzimpfungen anbieten. Der Gesetzentwurf sieht dem Bericht zufolge außerdem eine Neuregelung für traumatisierte Flüchtlinge vor: Für sie soll es künftig einfacher werden, auch langfristig eine Psychotherapie fortzuführen - beispielsweise in Folteropferzentren.

Der Entwurf soll in das sogenannte Beschleunigungsgesetz eingefügt werden, mit dem die Bundesregierung die Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern will. An den grundsätzlichen Leistungseinschränkungen für Flüchtlinge soll sich dem Bericht zufolge jedoch nichts ändern: Sie erhalten auch weiterhin nur eine Versorgung bei akuten Beschwerden oder Schmerzen.

dpa/afp

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