Kammern fordern Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz
Frankfurt/Stuttgart – Mit einer Resolution hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) eine bessere medizinische Versorgung von Flüchtlingen gefordert. Unter anderem sei eine umgehende medizinische Erstuntersuchung, Erstbehandlung und Impfung aller Flüchtlinge, die Anwesenheit von Dolmetschern sowie die Notversorgung und Behandlung von akuten Krankheiten und schweren psychischen Störungen einschließlich einer notwendigen psychotherapeutischen und psychiatrischen Therapie erforderlich. Zudem gelte es, besonders schutzbedürftiger Personen analog der EU-Richtlinie 2013/33 schnell zu ermitteln sowie hygienische Mindeststandards zu garantieren.
Die Delegiertenversammlung forderte darüber hinaus einen niederschwelligen Zugang zur medizinischen Versorgung analog einer Krankenversicherungskarte, die Bereitstellung eines Medikamentenbudgets sowie die personelle Stärkung der Gesundheitsämter. Notwendig sei auch eine Änderung des § 4 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz, um behandlungsbedürftige chronische Erkrankungen angemessen versorgen zu können, heißt es dazu in der Resolution.
Auch Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄKBW), hat sich kritisch zu den Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz geäußert. Demnach dürfen Mediziner nur Flüchtlinge mit akuten Erkrankungen und dies auch nur nach behördlicher Genehmigung behandeln. „Für Ärzte ist es bedeutungslos, woher jemand kommt. Wir wollen alle Menschen nach den gleichen Kriterien behandeln dürfen“, sagte Clever.
Er hat deshalb gefordert, dass in Baden-Württemberg Asylbewerber und Flüchtlinge flächendeckend mit ihrer Ersterfassung und unabhängig von ihrem Status eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Eine Gesundheitskarte für alle Flüchtlinge beuge nicht nur dramatischen Notfällen oder Fehleinschätzungen vor, sie vermeide auch überflüssige Bürokratie und spare dadurch Kosten.
Für problematisch hält die LÄKBW auch verschiedene Verfahren zur Altersfeststellung von Flüchtlingen: Medizinische Methoden wie radiologische Untersuchungen der Handwurzelknochen, des Schlüsselbein-Brustbeingelenks oder des Zahnstatus sowie die Inaugenscheinnahme des Genitalbereichs seien zur Altersbestimmung von unbegleiteten jugendlichen Asylbewerbern ungeeignet. „Dafür gibt es keine medizinische Indikation“, betonte der Ärztekammer-Präsident. Zumal beispielsweise das Röntgen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Flüchtlinge darstelle, so Clever.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: