Gröhe will Verschärfungen bei der Pflicht zur Impfberatung

Berlin – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will mit einem neuen Gesetz Verschärfungen bei der Pflicht zur Impfberatung durchsetzen. Unter anderem sollen Kitas verpflichtet werden, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn die Eltern den erforderlichen Nachweis über eine Impfberatung nicht vorlegen.
Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“, das am 1. Juni im Bundestag abschließend beraten werden soll, erhalten die Gesundheitsämter die nötige Handhabe, auf die Eltern zuzugehen und sie zur Beratung zu laden.
Schon jetzt drohen Bußgelder bis 2.500 Euro, wenn Eltern die verpflichtende Impfberatung verweigern. „Dass noch immer Menschen an Masern sterben, kann niemanden kalt lassen“, sagte Gröhe der Bild. „Deshalb verschärfen wir jetzt die Regelungen zum Impfschutz.“
In den vergangenen Wochen hatten sich auch Ärzte immer wieder für mehr Immunisierungen und strengere Kontrollen ausgesprochen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte will etwa den Besuch von Kindergärten davon abhängig machen, ob Kinder geimpft sind.
Die Bedeutung von Schutzimpfungen gestärkt hatte jüngst der Bundesgerichtshof. Schutzimpfungen seien für ein Kind von „erheblicher Bedeutung“, heißt es in dem Beschluss der Gerichts (Az. XII ZB 157/16). Streiten Eltern über Belange von erheblicher Bedeutung, könne das Familiengericht auf Antrag dem Elternteil die Entscheidung übertragen, dessen Lösung dem Kindeswohl besser gerecht wird. Dies war im konkreten Streitfall der Vater, weil er sich an den Impfempfehlungen der Stiko orientiere. Diese wurden vom BGH bereits als medizinischer Standard anerkannt.
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