Politik

Große Koalition macht beim neuen Pflegebe­dürftigkeitsbegriff Tempo

  • Mittwoch, 29. April 2015
Uploaded: 29.04.2015 16:47:01 by mis
dpa

Berlin – Die Große Koalition möchte bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeits­begriffs vorankommen. Das Bundeskabinett hat dazu heute ein sogenanntes Vorschalt­gesetz als Anhang zum Präventionsgesetz beschlossen. „Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir Tempo“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) heute in Berlin.

Wichtig sei, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeits­begriffs zügig vorbereite. Deshalb habe das Bundesministerium für Gesundheit dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherung schon jetzt den Auftrag erteilt, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 Wirklich­keit werden kann“, so Gröhe.

„Pflegebedürftigkeitsbegriff“ – was sich wie ein Problem der Definition oder Terminologie anhören mag, ist in Wirklichkeit eine zentrale Reform für die Betreuung von pflegebe­dürftigen Menschen in Deutschland und das Kernstück des geplanten sogenannten zweiten Pflegestärkungsgesetzes. Dieses hatte der Minister schon bei der Haushaltsde­batte im Bundestag im vergangenen September angekündigt.

Das erste Pflegestärkungsgesetz ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Union und SPD haben damit den Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte ange­hoben, um kurzfristig wirksame Leistungsverbesserungen einzuführen sowie einen Pflegevorsorgefonds aufzubauen.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen, der die bisherigen drei Pflegestufen durch dann fünf sogenannte Pflegegrade ersetzen soll. Hintergrund ist, dass das bisherige Begutachtungsverfahren nach dem alten Pflegebegriff die individuelle Situation der Betroffenen nur unzureichend abbildet.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll insbesondere dem Hilfs- und Betreuungsbedarf von Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen wie Demenzkranken besser gerecht werden. Dazu soll ab 2017 für den Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht mehr die Minutenanzahl des täglichen Hilfebedarfs entscheidend sein. Stattdessen soll der Medizinische Dienst mittels eines sogenannten Begutachtungsassessments die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen ermitteln.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) begrüßte den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Vorschaltgesetz, welches dessen Umsetzung einleiten soll. „Der MDS begrüßt ausdrücklich den ersten Schritt zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Wir haben dies seit Langem gefordert. Denn das bisherige System des Minutenzählens wird vielen pflegedürftigen Menschen nicht gerecht“, sagte Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Er kündigte an, die medizinischen Dienste würden sich aktiv an der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beteiligen und die neue Begutachtung anschließend umsetzen.

hil

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