Politik

Kassen: Viele werden erstmals Anspruch auf Pflegeleistungen bekommen

  • Dienstag, 2. Juni 2015
Uploaded: 02.06.2015 18:31:45 by mis
dpa

Kremmen – Der GKV-Spitzenverband hat darauf hingewiesen, dass die Pflegebe­dürftigkeit vieler Menschen nach der anstehenden Einführung des neuen Pflege­bedürftigkeitsbegriffs anders bewertet werden wird als zuvor. „Man kann keinen Systemwechsel durchführen, bei dem alle genauso behandelt werden wie in dem System, das man gerade abschaffen will“, sagte der Vorstand des Verbandes, Gernot Kiefer, heute vor Journalisten in Kremmen bei Berlin. „Ich gehe jedoch davon aus, dass es einen Bestandsschutz geben wird, dass also niemand weniger Geld aus der Pflegeversicherung erhalten kann, als er bisher bekommt.“

Nur, wenn Pflegebedürftige eine neue Begutachtung vornehmen ließen und sie als Ergebnis weniger Leistungen aus der Pflegeversicherung erhielten, müssten sie dies hinnehmen – dies sei zumindest die Mehrheitsmeinung im Expertenbeirat gewesen.

In jedem Fall werde es „einen großen Anteil an Personen geben, die im heutigen System ohne Pflegestufe sind, die im neuen System erstmals einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten“. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ermögliche dabei ein höheres Maß an Verteilungsgerechtigkeit durch eine bessere und differen­ziertere Beurteilung von Pflegebedürftigkeit.

Es sei allerdings nicht vorstellbar, dass zum Stichtag der Umstellung alle 2,6 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland neu begutachtet würden. „Es bedarf also einer Überleitungsregelung“, erklärte Kiefer. „Der Expertenbeirat hat empfohlen, sie so auszugestalten, dass alle Menschen mit Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 2 eingeordnet werden.“ Die gesetzgeberische Ausgestaltung dieser Überleitung werde einen unmittelbaren Einfluss darauf haben, wie viele Pflegebedürftige einen Antrag auf eine Neubegutachtung stellen werden.

Kiefer geht davon aus, dass ein Referentenentwurf für das zweite Pflegestärkungs­gesetz, mit dem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden soll, noch vor der Sommerpause in Umlauf gebracht wird, bevor das Kabinett im August einen Kabinetts­entwurf beschließt.

fos

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung