Politik

Große Koalition will Mindestquote für Weiterbildungs­förderung von Kinder- und Jugendärzten

  • Dienstag, 15. Oktober 2019
/cz, stockadobecom
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Berlin – Die Große Koalition will eine verpflichtende Mindestquote für geförderte Wei­ter­bildungs­stellen in der Kinder- und Jugendmedizin schaffen. Das geht aus einem Ände­rungs­antrag für das MDK-Reform­ge­setz hervor­geht, der dem Deutschen Ärzteblatt vor­liegt.

Demnach sollen künftig bundesweit von den bis zu 2.000 Weiterbildungsstellen „min­des­tens 250 Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin“ gefördert werden, wie es in dem Antrag heißt. Hintergrund sei „ein Bedarf“ an Ärzten dieses Fachgebietes, schrei­ben SPD und Union in ihrer Begründung.

Gestern in der Anhörung zum MDK-Reformgesetz ging es nicht um den neuen Antrag, der den Abgeordneten allerdings schon vorgelegen haben müsste. Hauptthema waren die künftigen Prüfung von Krankenhausrechnungen.

Die Strukturreform des MDK, also der Namensgeber des Gesetzes, wurde in der gestrigen Anhörung ebenfalls nur kurz behandelt. Mit dem Gesetz soll der jetzige MDK unabhängi­ger von den Krankenkassen werden, er ist bislang als Arbeitsgemein­schaften der Kran­ken­kassen organisiert.

Die 15 MDK in den Ländern und der MDS bilden gemeinsam die MDK-Gemeinschaft. Künf­tig sollen sie eine eigenständige Körperschaft bilden und Medizinischer Dienst (MD) heißen. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom Verband abgelöst.

may/bee

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