Große Koalition will Mindestquote für Weiterbildungsförderung von Kinder- und Jugendärzten

Berlin – Die Große Koalition will eine verpflichtende Mindestquote für geförderte Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin schaffen. Das geht aus einem Änderungsantrag für das MDK-Reformgesetz hervorgeht, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Demnach sollen künftig bundesweit von den bis zu 2.000 Weiterbildungsstellen „mindestens 250 Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin“ gefördert werden, wie es in dem Antrag heißt. Hintergrund sei „ein Bedarf“ an Ärzten dieses Fachgebietes, schreiben SPD und Union in ihrer Begründung.
Gestern in der Anhörung zum MDK-Reformgesetz ging es nicht um den neuen Antrag, der den Abgeordneten allerdings schon vorgelegen haben müsste. Hauptthema waren die künftigen Prüfung von Krankenhausrechnungen.
Die Strukturreform des MDK, also der Namensgeber des Gesetzes, wurde in der gestrigen Anhörung ebenfalls nur kurz behandelt. Mit dem Gesetz soll der jetzige MDK unabhängiger von den Krankenkassen werden, er ist bislang als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert.
Die 15 MDK in den Ländern und der MDS bilden gemeinsam die MDK-Gemeinschaft. Künftig sollen sie eine eigenständige Körperschaft bilden und Medizinischer Dienst (MD) heißen. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom Verband abgelöst.
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