Regierung will Weiterbildung von Kinder- und Jugendärzten ausbauen

Berlin – Künftig sollen mindestens 250 Weiterbildungsstellen für Kinder- und Jugendärzte im Rahmen des „Förderprogramms Weiterbildung“ gefördert werden. Das geht aus einem Änderungsantrag zum MDK-Reformgesetz hervor, das morgen in 2./3. im Bundestag beraten wird und verabschiedet werden soll.
Das „Förderprogramm Weiterbildung war im Jahr 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt worden. Demnach sollten 7.500 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen sowie 2.000 Weiterbildungsstellen im Bereich der ambulanten grundversorgenden fachärztlichen Versorgung gefördert werden. „Vor dem Hintergrund eines Bedarfs“ an Kinder- und Jugendärzten, wie es in dem Antrag heißt, will die Bundesregierung nun auch eine konkrete Zahl an Weiterbildungsstellen vorgeben, die in diesem Fachbereich gefördert werden müssen.
Mit dem MDK-Reformgesetz soll unter anderem der bisherige Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts überführt werden, um deren Unabhängigkeit von den Krankenkassen zu stärken. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurden von Union und SPD jedoch auch zahlreiche Gesetzesänderungen aus anderen Bereichen mit eingebracht.
Wechsel der Krankenkasse soll einfacher werden
So soll künftig auch der Wechsel einer Krankenkasse für die Versicherten vereinfacht werden. „Bisher müssen wechselwillige Mitglieder 1. ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen, 2. einen Aufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse stellen, 3. die schriftliche Kündigungsbestätigung der alten Kasse abwarten und 4. diese an die neue Kasse übersenden“, heißt es in dem entsprechenden Änderungsantrag.
Erst wenn die Kündigungsbestätigung bei der neu gewählten Krankenkasse vorliege, dürfe diese eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung ausstellen. Die Mitgliedsbescheinigung müsse das Mitglied rechtzeitig zum Beispiel an seinen Arbeitgeber übersenden. Nur wenn die Mitgliedsbescheinigung dort rechtzeitig vorliege, sei der Kassenwechsel tatsächlich vollzogen. Bis dahin seien Kündigung und Beitrittserklärung zur neuen Kasse schwebend unwirksam.
Künftig soll es ausreichen, dass ein Versicherter eine neue Krankenkasse auswählt. Diese soll dazu verpflichtet werden, die bisherige Krankenkasse unverzüglich über den Kassenwechsel zu informieren. Die bisherige Krankenkasse muss das Ende der Mitgliedschaft innerhalb von zwei Wochen bestätigen.
Erhält die Aufsichtsbehörde Kenntnis darüber, dass eine Krankenkasse den Wechsel behindert oder verzögert, wird sie verpflichtet einzuschreiten. „Langfristige Rückwerbungen und Verfahrensverzögerungen sollen so verhindert werden“, heißt es in dem Änderungsantrag.
Zudem sollen Versicherte ihre Krankenkasse schon nach zwölf und nicht erst nach 18 Monaten wechseln können. Dadurch werde der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gefördert, heißt es, indem Mitglieder auch ohne Änderung des Zusatzbeitrags schneller ihre Krankenkasse wechseln können.
GKV-Spitzenverband veröffentlicht Liste mit Heilmittelerbringern
In einem weiteren Antrag wird der der GKV-Spitzenverband ermächtigt, eine Liste über die zugelassenen Heilmittelerbringer, die in die Veröffentlichung eingewilligt haben, mit den maßgeblichen Daten des jeweils zugelassenen Leistungserbringers zu veröffentlichen. „Dadurch soll den Versicherten eine zielgerichtete Suche nach einer geeigneten Praxis ermöglicht werden“, heißt es in dem Antrag.
Zudem soll der GKV-Spitzenverband dazu verpflichtet werden, mit den „für die nationale und internationale Suche nach nichtverwandten Spendern von Blutstammzellen aus dem Knochenmark oder aus dem peripheren Blut maßgeblichen Organisationen die Grundlagen, Abläufe, Finanzierung und Weiterentwicklung der Suche und Auswahl nichtverwandter Spender für die Versorgung der Versicherten mit Blutstammzellen“ zu vereinbaren.
Mit der Neuregelung werde eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für eine bereits bestehende Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes mit den entsprechenden Organisationen geschaffen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: