Ausland

„Grüner Pass“ gegen Corona: Mehr Nachweise in Italien nötig

  • Freitag, 6. August 2021
/orelphoto, stock.adobe.com
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Rom – Im Kampf gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 treten in Italien strengere Regeln in Kraft, die unter dem Namen „Grüner Pass“ zusammengefasst sind.

Wer ab heute in einem Restaurant drinnen essen möchte, ins Museum oder in ein Schwimmbad oder eine Therme gehen will, muss entweder einen Impfnachweis, einen 48 Stun­den lang gültigen negativen Coronatest oder einen Genesungsnachweis vorlegen.

Ab September müssen zudem Lehrer, Studenten und Uni-Dozenten entsprechende Nachweise bringen.

Die neuen Regeln ab heute gelten auch für Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien oder für Fit­nessstudios. Betroffen sind alle Menschen ab zwölf Jahren. Restaurantbetreiber oder Betreiber anderer Unternehmen müssen sich die Nachweise vorzeigen lassen. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen.

Für Urlauber, die in Deutschland geimpft wurden, gibt es ein digitales EU-Impfzertifikat unter anderem bei Ärzten, Apotheken oder Impfzentren. Die Nachweise eines der „drei G“ (geimpft, genesen, ge­tes­­­tet) müssen auf Italienisch, Französisch, Englisch oder Spanisch vorliegen.

Für den Pass reicht in Italien schon eine erste Impfung. Die Coronaerkrankung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Für Hotels oder öffentliche Verkehrsmittel ist kein „Grüner Pass“ notwendig.

Ab September gilt der Pass dann neben Schulen auch in Fernzügen und -bussen, auf Fähren oder bei Flügen. Das beschloss das Kabinett gestern Abend.

Die Coronazahlen steigen in Italien derzeit, allerdings nur leicht. Mit dem „Grünen Pass“ soll nach den Ferien in Schulen Präsenzunterricht dauerhaft möglich sein. Laut Gesundheitsminister Roberto Speranza sind bis zu 90 Prozent der Lehrer in Italien geimpft.

dpa

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