Ausland

Grünes Licht für Brexit-Pakt: EU-Staaten für Start ab 1. Januar

  • Dienstag, 29. Dezember 2020
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Berlin/Brüssel – Deutschland und die übrigen EU-Staaten haben sich gestern hinter den Brexit-Handels­pakt mit Großbritannien gestellt. In Berlin wertete das Bundeskabinett unter Leitung von Bundeskanzle­rin Angela Merkel (CDU) das Abkommen positiv. In Brüssel votierten die EU-Botschafter für die vorläufige Anwendung ab 1. Januar. Die formale schriftliche Zustimmung aller 27 Hauptstädte soll bis 15 Uhr vor­lie­gen.

Das mühsam ausgehandelte Handels- und Partnerschaftsabkommen soll die wirtschaftlichen Beziehun­gen zwischen der Insel und dem Kontinent ab Januar 2021 regeln. Wichtigster Punkt ist, Zölle zu vermei­den und möglichst reibungslosen Handel zu sichern. Der Vertrag umfasst aber auch den Fischfang sowie die Zusammenarbeit bei Energie, Transport, Justiz, Polizei und vielen anderen Themen.

Das Bundeskabinett sei sich in einer Telefonkonferenz „einig in der positiven Würdigung des Abkomm­ens“ gewesen, erklärte Regierungssprecherin Ulrike Demmer in Berlin. „Deutschland kann dem Abkomm­en zustimmen.“ Ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft meldete kurz darauf, die EU-Bot­schafter hätten einstimmig für die vorläufige Anwendung ab Anfang Januar gestimmt und das schriftli­che Verfahren zur formalen Zustimmung gestartet.

Die vorläufige Anwendung des Vertrags ist nötig, weil für eine Ratifizierung durch das Europaparlament vor dem Jahresende die Zeit fehlt – sie soll nach Neujahr nachgeholt werden. Schon zum 31. Dezember läuft die Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt vom Januar ab, und Großbritannien scheidet auch aus dem Binnenmarkt und der Zollunion aus.

Auf britischer Seite soll das Parlament am 30. Dezember dem Vertrag zustimmen. Premierminister Boris Johnson betonte gestern per Twitter, er begrüße das Abkommen als neuen Beginn „für unsere Beziehung zwischen souveränen Gleichberechtigten“. Großbritannien freue sich darauf, gemeinsame Prioritäten wie die Bekämpfung des Klimawandels voranzutreiben.

Die Unterhändler beider Seiten hatten sich erst an Heiligabend auf das knapp 1.250 Seiten starke Doku­ment geeinigt. Es soll einen harten wirtschaftlichen Bruch vermeiden. Gleichwohl werden die Beziehun­gen beider Seiten künftig weit weniger eng sein als bisher. So werden trotz Vertrags an den Grenzen Wa­renkontrollen nötig, unter anderem, weil Nachweise für die Einhaltung von Lebensmittel- und Produkt­standards erbracht werden müssen.

dpa

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