Grundgesetzänderung: Schwesig kündigt Vorstoß für Kinderrechte an

Berlin – Die SPD will noch in dieser Wahlperiode einen Vorstoß starten, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das kündigte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) heute nach einer Sitzung der Parteispitzen in Berlin an. Die Union müsse Farbe bekennen und sich entscheiden. Ansonsten werde auch dieses Thema bei der Bundestagswahl 2017 zur Abstimmung gebracht.
Vor 27 Jahren sei die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet worden, die Kinderrechte seien aber immer noch nicht im Grundgesetz, sagte Schwesig. Dies sei zum einen eine symbolische Frage. Es gehe aber auch um konkrete Fragen wie Gewalt in Familien. Kinder würden aus Familien herausgenommen, müssten dann aber oft zurück, weil ihre Rechte nicht so hoch stünden wie das Recht der Eltern.
Ein Kinderrecht im Grundgesetz wäre eine Verbesserung. Alle Fraktionen im Bundestag wollten dies – bis auf die Union, kritisierte Schwesig. Es gebe auch einen Beschluss des Bundesrates und der Justizminister. Auch die bayerische Staatsregierung habe sich dafür ausgesprochen.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zeigte sich angesichts des Vorstoßes erfreut. „Damit ist ein wichtiger Zwischenschritt getan auf dem Weg zu einem besseren Kinderschutz“, sagte BVKJ-Präsident Thomas Fischbach.
Der BVKJ fordert seit Jahren die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Derzeit kämen Kinder im Grundgesetz nur als Objekte elterlicher Verantwortung vor. Das sei zu wenig, kritisierte er. „Wir erwarten, dass die Zusagen verbindlich gemacht werden und die Politik noch in dieser Legislaturperiode die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnimmt und für Kinderbeauftragte in den Parlamenten sorgt“, sagte Fischbach.
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