Kinderrechte könnten Weg ins Grundgesetz finden

Berlin – Kinderrechte könnten in der nächsten Legislaturperiode im Grundgesetz verankert werden. Nach SPD, Linken und Grünen ist nun auch die Union dafür, wie aus dem Wahlprogramm von CDU und CSU hervorgeht, das die Parteien kürzlich in Berlin vorstellten. „Schon jetzt stellt das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen“, heißt es darin.
Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) hat die Absichtserklärung begrüßt. Nun könnte es eine „breite parlamentarische Mehrheit zur verfassungsrechtlichen Absicherung von Kinderrechten vorhanden sein“, hieß es aus der DAKJ, die der Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Verbände in Deutschland ist. Die Gesellschaft wies daraufhin, dass neben dem Schutz der Kinder und ihren Rechten auch die Förderung von Kindern explizit im Gesetzestext erwähnt werden sollte.
Der DAKJ setzt sich schon länger für eine bessere politische Vertretung von Kinderrechten ein. Mitte Juni 2015 hatte der Verband eine Petition zur Einsetzung eines „Bundeskinderbeauftragten“ eingebracht. Diese Petition hatten 115.660 Unterstützer unterschrieben. Nach den Vorstellungen des DAKJ soll der Kinderbeauftragte Gesetze und Entscheidungen daraufhin überprüfen, „ob sie den Rechten unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen“. Zugleich soll er Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für Kinderrechtsvertreter sein. Schließlich solle der Kinderbeauftragte auf eigene Initiative hin tätig werden, „wenn Kinderrechte verletzt sein könnten“, heißt es in der Petition.
Mit der Absichtserklärung der Union, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen, rückt eine politische Forderung der DAKJ in greifbare Nähe. Die Einsetzung eines Kinderschutzbeauftragten bleibt aber weiter offen.
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