Gruppenpsychotherapie bei Kindern und Jugendlichen wird erleichtert
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag zwei Regelungen zur Gruppentherapie aktualisiert und vereinfacht. Die beschlossenen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie beinhalten zum einen die Verringerung der Mindestteilnehmerzahl in der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Gruppentherapie von Kindern und Jugendlichen von sechs auf drei Teilnehmer.
G-BA-Vorsitzender Josef Hecken wies darauf hin, dass die Bundesspsychotherapeutenkammer eine Verringerung der Gruppengröße auf zwei Teilnehmer gefordert hatte. Damit habe sie sich nicht durchsetzten können.
Eine weitere Änderung der Psychotherapie-Richtlinie sieht vor, dass eine Verhaltenstherapie künftig auch als alleinige Gruppentherapie, und nicht nur in Verbindung mit Einzeltherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden kann.
„Die Verringerung der Mindestteilnehmerzahl für die Gruppentherapie trägt altersspezifischen Entwicklungsbedingungen und den besonderen therapeutischen Erfordernissen bei Diagnosen wie ADHS, Autismus oder Verhaltensstörungen Rechnung. Die weitere Änderung der Richtlinie vollzieht die konzeptionelle Weiterentwicklung der verhaltenstherapeutischen Gruppentherapie nach und verankert diese in der Versorgung von GKV-versicherten Patienten“, sagte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Psychotherapie.
Des weiteren lagen dem G-BA ein Antrag der Patientenvertretung vor, die Richtlinien dahin gehend zu ändern, dass in den psychoanalytisch begründeten Verfahren auch die Kombination von Gruppen- und Einzeltherapie möglich sein müsste. Dieser Antrag wurde an den Unterausschuss Methodenbewertung übergeben.
Ebenso wurde ein Antrag, die Aufnahme der Systemischen Therapie in den GKV-Leistungskatalog prüfen zu lassen, an den Unterausschuss Methodenwertung übergeben. „Das Prüfverfahren kann acht Monate in Anspruch nehmen oder auch zehn Jahre“, sagte Hecken. Die Systemische Therapie wurde bereits 2008 vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie wissenschaftlich anerkannt und wartet seitdem auf Prüfung durch den G-BA.
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