Politik

Gutachten zum Risiko­strukturausgleich in Bayern positiv aufgenommen

  • Mittwoch, 11. Juli 2018
/Coloures-Pic, stockadobecom
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München – Das gestern vorgelegte Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zu den regionalen Verteilungswirkungen des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung (Morbi-RSA) ist in Bayern auf ein positives Echo gestoßen. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), betonte, das Gutachten stütze die Forderung Bayerns nach fairen Wettbewerbsbedingungen unter den Krankenkassen.

Davon könnten nicht nur Versicherte in Bayern, sondern auch in anderen Hochlohn- und Hochkostenregionen etwa in Nordrhein-Westfalen und Hamburg profitieren. „Die Berücksichtigung verschiedener Faktoren, die regionale Strukturunterschiede wie Pflegebedürftigkeit oder Hausarztdichte beschreiben, können die Genauigkeit der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds weiter verbessern“, sagte Huml. Sie verwies auf den Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats, nun erstmals auch regional­statistische Merkmale in den Morbi-RSA einzuführen.

„Wir brauchen jetzt nachhaltige Reformen. Dazu gehört auch die Anerkennung regionaler Struktur- und Kostenunterschiede“, forderte die Ministerin. Sie ergänzte, das Gutachten belege, was zwei Gutachten des bayerischen Gesundheitsministeriums aus den Jahren 2014 und 2016 für Bayern bereits gezeigt hätte. „Das Ausgleichssystem des Morbi-RSA hat seit seiner Einführung die regionale Dimension der medizinischen Versorgung zu Unrecht ausgeklammert. Regionale Unterschiede setzen für die Krankenkassen bislang falsche Anreize zur Risikoselektion gegenüber den Versicherten und verzerren den Wettbewerb der Krankenkassen“, so Huml.

Zusammen mit dem im November 2017 veröffentlichten Sondergutachten des Beirats sieht Huml nun die Grundlagen für eine ausgewogene Gesamtreform des Finanz­ausgleichs der Krankenkassen gegeben.

Bayern ist wie zum Beispiel auch Hamburg ein Hochlohnland und Hochpreisland. Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds aber lediglich Zuweisungen entsprechend den bundesdurchschnittlichen Leistungsausgaben. Die in Deutschland regional unterschiedlichen Kosten der Gesundheitsversorgung berücksichtigen sie nicht. In Regionen mit niedrigen Kosten wanderten Fondszuweisungen daher mehr in das Vermögen der Krankenkassen, anstatt in die Versorgung der Versicherten investiert zu werden, hieß es aus dem Freistaat.

may

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