Gutachten zur Bedarfsplanung soll im zweiten Quartal vorliegen
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) rechnet noch im zweite Quartal dieses Jahres mit der Vorlage eines Gutachtens, das für die Überarbeitung der Bedarfsplanung herangezogen werden soll. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.
Wie die Bundesregierung betonte, soll mit den gesetzlichen Regelungen zur Bedarfsplanung ein einheitlicher Rahmen zur Bestimmung der Arztzahlen definiert werden, die für eine bedarfsgerechte Versorgung benötigt würden. Es ist den Angaben zufolge gesetzlich vorgesehen, die Bedarfsplanung zu überprüfen und anzupassen. Anpassungs- und Verbesserungsmöglichkeiten seien dabei insbesondere im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung zu prüfen.
Das BMG kündigt in der Antwort auch an, dass es „weiterhin darauf drängen“ wird, dass der gesetzliche Auftrag „zeitnah umgesetzt wird“. Dies entspreche auch dem im Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode formulierten Anliegen, dass die Bedarfsplanung zur Verteilung der Arztsitze „kleinräumiger, bedarfsgerechter und flexibler gestaltet“ wird, heißt es weiter.
Dem G-BA waren mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz mehrere Aufträge zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung erteilt worden. An der zeitnahen Umsetzung hatte das BMG angesichts des vom G-BA geplanten umfangreichen Gutachtenauftrags erhebliche Zweifel geäußert.
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