KV Berlin sieht sich bei Bedarfsplanung bestätigt

Berlin – Berlin als einen Planbezirk zu betrachten, wenn es um die Ärzteverteilung geht und wie es nach der Bedarfsplanungsrichtlinie auch gehandhabt wird, ist richtig und sinnvoll. Dieses Resümee hat die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) aus einer Regionalbetrachtung der Ergebnisse der Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gezogen.
„Öffentliche Debatten einzelner Interessensgruppen über eine kleinräumigere Bedarfsplanung für Berlin, zum Beispiel auf Bezirksebene bezogen, gehen aus verschiedenen Gründen an der Sinnhaftigkeit und Realität vorbei – auch deshalb, weil die Ärzte schon jetzt räumlich nahe an ihren Patienten dran sind beziehungsweise diese ihn in zumutbarer Zeit erreichen“, hieß es aus der KV Berlin.
Zu Fuß zur Praxis
Laut KBV-Versichertenbefragung legen mehr als die Hälfte aller Berliner Versicherten den Weg zum Arzt zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück. Bundesweit ist es nur ein Drittel. Konkret erreichten 29 Prozent der Bürger in Berlin (im Bundesdurchschnitt: 20) ihren Arzt „per pedes“. 26 Prozent der Berliner Patienten nehmen die öffentlichen Verkehrsmittel für den Weg zur Praxis, bundesweit sind es nur neun Prozent. Nur ein Drittel (32 Prozent) der Berliner fährt mit dem Auto zum Arzt, ein Drittel weniger als im Bundesvergleich (61 Prozent).
Die Zahlen seien zum einen der guten Infrastruktur in der Hauptstadt geschuldet. Zum anderen dürfte sich daraus ableiten lassen, dass viele Ärzte in Berlin ihre Praxis „um die Ecke“ ihrer Patienten hätten, so die KV. Diese suchten eine Praxis in fußläufiger Nähe des Zuhauses auf oder entlang ihrer täglichen Wege, beispielsweise zur Arbeitsstelle.
Die Versichertenbefragung zeigt auch, dass die Wege kurz sind und nicht lange dauern. 90 Prozent der Berliner Patienten sind innerhalb einer halben Stunde in der Arztpraxis. Immerhin fast die Hälfte (45 Prozent) braucht sogar nur fünf bis zehn Minuten dorthin. Beide Angaben entsprechen etwa dem Bundestrend.
Diese Zeit zum Haus- oder Facharzt kann laut KV als „zumutbar“ gewertet werden. Die „Zumutbarkeit“ der Erreichbarkeit eines Arztes wird zum Beispiel hinsichtlich der Entfernung zum Facharzt im sogenannten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 festgeschrieben.
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