Gute Ansätze im Präventionsgesetz – Ärzte zu wenig eingebunden
Berlin – Vor der morgigen Anhörung zum geplanten Präventionsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte seine drei zentralen Forderungen an die Politik bekräftigt. Der Verband fordert „ein überzeugendes und nachhaltiges Impfkonzept, das sicherstellt, dass wir in Deutschland möglichst rasch Durchimpfungsraten von wenigstens 95 Prozent erzielen“. Besonders wichtig sei außerdem, Familien in ihrer Gesundheitskompetenz zu stärken und ein gesundes Aufwachsen der Kinder aktiv zu fördern.
„Dazu müssen auch im Rahmen des Präventionsgesetzes bisher sehr erfolgreiche Angebote wie das Netzwerk Junge Familie und das Projekt 9 + 12 verstetigt und in ihrem Bestand gesichert werden, da sie nachweislich die Zielgruppe erreichen“, hieß es aus dem Verband. Zudem müssten die bereits entwickelten und erprobten Kindervorsorgeuntersuchungen U10 und U11 im Grundschulalter und der J2 bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren in die Regelversorgung aufgenommen werden.
Der Präsident des Verbandes, Wolfram Hartmann, kritisierte, dass der Verband zur morgigen Anhörung nicht geladen sei.
Eine unzureichende Einbindung der Ärzte nicht im Gesetzgebungsverfahren aber in den mit der Neuregelung etablierten Strukturen kritisieren auch die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). So sehe das Gesetz eine „Nationale Präventionskonferenz“ vor, die zwar Sozialversicherungsträger, Ministerien, Länder- und Patientenvertreter, nicht aber Spitzenorganisationen der Ärzteschaft berücksichtige. Statt der vorgesehenen bloßen Präventionsempfehlung für Angebote der Krankenkassen fordern BÄK und KBV zudem ein umfassendes ärztliches Präventionsmanagement, das sowohl die Exploration gesundheitlicher Belastungen als auch ärztliche Beratung und Begleitung von Präventionsaktivitäten sowie deren Bewertung umfassen sollte.
Kritik am Entwurf kommt auch von den Ersatzkassen. Zwar „begrüßen sie grundsätzlich die Ziele des anstehenden Präventionsgesetzes“, wie es heute in einer Stellungnahme heißt, fordern aber, die Kosten auf mehr Schultern zu verteilen. „Es völlig unverständlich, dass zwar die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), nicht aber die private Krankenversicherung (PKV) und andere relevante Akteure, wie zum Beispiel die Länder und Kommunen, verpflichtet werden, einen adäquaten finanziellen Anteil zu leisten“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen.
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