GVG veröffentlicht Kernanforderungen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen

Berlin – Sollen KI-Anwendungen ihren Platz im Gesundheitswesen finden, müssen sie bestimmte Kernanforderungen erfüllen. Die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) hat dazu ein aktuelles Positionspapier vorgelegt.
Eine der Kernanforderungen an den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen, die die GVG-Facharbeitsgruppe Digitalisierung und eHealth in Berlin vorgestellt hat: Die Einführung eines Gütesiegels für KI-Anwendungen soll Qualitätskriterien wie Verlässlichkeit, Sicherheit, ethisch-moralische Kriterien sowie Transparenz und Fairness berücksichtigen.
„KI, die der Diagnosestellung, Therapieempfehlung oder dem Ersatz etablierter Leistungen dient, muss den patientenrelevanten Nutzen nachweisen“, betont Bodo Liecker, Vorsitzender der GVG-Facharbeitsgruppe Digitalisierung und eHealth.
Innerhalb des gesamten Behandlungsprozesses hätten KI-Systeme lediglich eine unterstützende Funktion. Die Entscheidungshoheit in Gesundheitsfragen müsse weiter bei den Patientinnen und Patienten sowie den Behandlern bleiben.
Die Voraussetzungen für die Zertifizierung von KI-Anwendungen müssten durch eine sachkundige, neutrale Prüfung sichergestellt werden. Nur so und durch einen jederzeit gewährleisteten Datenschutz entstehe Vertrauen bei Ärzten und Patienten, heißt es in dem GVG-Papier.
Zudem seien Haftungs- und Verantwortungsfragen zu klären. „Kommt es zu Fehlern beim Einsatz künstlicher Intelligenz, muss festzustellen sein, wo der Fehler entstanden ist“, so Liecker.
Weiter spricht sich die GVG für den Ausbau von Studiengängen wie Medizininformatik oder Digital Health aus. Die grundlegenden Funktionsweisen sowie der Einsatz künstlicher Intelligenz in der medizinischen Versorgung müssten Eingang in die ärztliche und pflegerische Aus- und Weiterbildung finden.
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