Häufiger Rehaleistungen wegen psychischer Erkrankungen

Berlin – Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt immer häufiger psychisch erkrankte Arbeitnehmer bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl der bewilligten medizinischen Rehabilitationen wegen psychischer Erkrankungen um mehr als 43 Prozent. Das zeigen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung, die den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorliegen. Die Daten beziehen sich auf stationäre Behandlungen, also in speziellen Einrichtungen.
Grund dafür ist nach Angaben der Rentenversicherung weniger eine reale Zunahme von psychischen Erkrankungen. Dafür gebe es in medizinischen Studien keine Hinweise. Die Erkrankungen würden inzwischen aber besser erkannt und damit häufiger diagnostiziert. Gleichzeitig würden Erkrankte weniger stigmatisiert, weshalb sich Betroffene mit ihren Problemen eher offenbarten.
Den Zahlen zufolge übernahm die Rentenversicherung 2018 in rund 170.200 Fällen die Kosten für die medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung in das Berufsleben. 2008 waren nur 118.400 Fälle bewilligt worden. Bei Frauen und bei Männern waren jeweils Depressionen und Angsterkrankungen die häufigsten Behandlungsursachen. Laut Rentenversicherung hat jeder fünfte Versicherte, der wegen einer körperlichen Erkrankung eine medizinische Rehabilitation in Anspruch nimmt, eine „behandlungsbedürftige psychische Begleiterkrankung".
Sowohl Frauen als auch Männer sind im Durchschnitt 48,8 Jahre alt, wenn die Rentenversicherung ihnen eine Rehabilitation wegen psychischer Erkrankungen bewilligt. Während bei Frauen die Inanspruchnahme mit dem Alter stetig ansteigt, ist diese Entwicklung bei Männern schwächer ausgeprägt.
„Unsere Erhebungen haben gezeigt, dass rund 83 Prozent der Versicherten zwei Jahre nach einer Rehabilitation wegen einer psychischen Erkrankung noch im Erwerbsleben waren", sagte Brigitte Gross, Direktorin bei der Rentenversicherung Bund. Damit helfe die Rehabilitation vielen Versicherten, trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung berufstätig zu bleiben.
17 Prozent der Arbeitnehmer, die eine Rehabilitation wegen psychischer Störungen bewilligt bekamen, schieden hingegen aus dem Berufsleben aus. Sie bezogen zwei Jahre nach der Behandlung eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: