Haftstrafe für Steuerbetrug nach Maskendeal

München – Ein Unternehmer muss wegen Steuerhinterziehung nach Geschäften mit Coronaschutzmasken in Millionenhöhe eine mehrjährige Haftstrafe absitzen.
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II verurteilte den 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten unter anderem wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen, unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe und weil er sich falsche amtliche Ausweisen verschaffte.
Das Urteil beruht demnach auf einer Verständigung, nach dem der Angeklagte ein Geständnis vor Gericht abgelegt hatte. Es ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ordnete zudem Wertersatz in Höhe der hinterzogenen Steuern gegen den Angeklagten und Nebenbeteiligte an.
Dem Urteil zufolge hatte der Angeklagten aus dem oberbayerischen Gauting (Landkreis Starnberg) im Jahr 2020 für das Bundesgesundheitsministerium fünf Millionen FFP2-Masken beschafft und zum Preis von rund 22 Millionen Euro ausgeliefert. Allerdings gab er dies bei der Steuerklärung nicht richtig an: Er zahlte den Angaben zufolge 10,7 Millionen Euro Steuern zu wenig.
Sein Geltungsbedürfnis und der luxuriöse Lebensstil hätten den Angeklagten auf den falschen Weg geführt, urteile der Vorsitzende Richter laut einer Gerichtssprecherin. Bei seiner Festnahme habe dieser einen geladenen Revolver und Munition sowie zwei gefälschte slowenische Ausweise mit sich geführt.
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