Hafturteil gegen ostwestfälischen Arzt wegen Vergewaltigung rechtskräftig
Karlsruhe – Acht Monate nach der Verurteilung eines Arztes aus Gütersloh wegen Vergewaltigung ist das Urteil rechtskräftig. Seine Revision wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verworfen, wie dieser heute mitteilte.
Der Anästhesist hatte laut Landgericht Bielefeld drei Patientinnen nach einer Operation statt Schmerzmitteln sedierende Mittel verabreicht und sie – während sie stark benommen waren – vergewaltigt oder sexuell missbraucht. (Az. 4 StR 83/22)
Das Bielefelder Gericht verurteilte ihn im September vergangenen Jahres wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen schweren sexuellen Übergriffs zu einer Haftstrafe von elf Jahren.
Außerdem verhängte es ein lebenslanges Berufsverbot gegen den damals 43-Jährigen. Der BGH überprüfte nun das Urteil und fand keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
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