Hartmannbund für Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen

Berlin – Der Hartmannbund hat dazu aufgerufen, den Anteil an Frauen in Führungspositionen in Universitätsklinika sowie in allen Krankenhäusern mit besonderem Fokus auf die chirurgischen Fächer zu erhöhen.
„Am Ende des Medizinstudiums sind zwei Drittel der Absolventinnen und Absolventen weiblich“, betonten die Delegierten des Hartmannbundes bei der Hauptversammlung des Verbandes in Berlin. Im Vergleich dazu sei der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Medizin „erschreckend gering“.
Die vom Deutschen Ärztinnenbund erstellte Studie „Medical Women on Top“ habe ergeben, dass im Jahr 2019 nur 13 Prozent der Führungspositionen an den Universitätsklinika mit Frauen besetzt gewesen sind. In den chirurgischen Fächern als klassische Männerdomäne sei dieses Problem noch ausgeprägter. In der Chirurgie gebe es einen entsprechenden Anteil von fünf Prozent, in der Urologie von drei Prozent.
„Wenn es gelingen soll, für diese Fächer auch weiblichen Nachwuchs zu generieren, muss sich an dieser Verteilung substanziell etwas ändern“, forderten die Delegierten. „Denn so fehlen für Medizinstudentinnen die erforderlichen Rollenvorbilder und Mentorinnen.“ Auch der Anfang 2021 gegründete Verein „Die Chirurginnen“ setze sich für dieses Ziel ein.
Keine automatischen Beschäftigungsverbote bei Schwangerschaften
Zudem appellierte der Hartmannbund an die Anwender des Mutterschutzgesetzes – vor allem die Klinikträger und die lokalen Arbeitsschutzbehörden – die in dem Gesetz geschaffenen Freiheitsgrade zu nutzen, um es nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft nicht „quasi-automatisch“ zu einem absoluten Beschäftigungsverbot der schwangeren Mitarbeiterin kommen zu lassen.
Stattdessen solle im Rahmen der vom Gesetz ausdrücklich ermöglichten Gefährdungsbeurteilung mit der gegebenenfalls notwendigen Konsequenz, Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen anzupassen, eine Weiterbeschäftigung der jeweiligen schwangeren Ärztin gewährleistet werden.
„Auf diese Weise kann eine Unterbrechung der fachärztlichen Weiterbildung der jungen Ärztin vermieden werden und es bleibt die ärztliche Personalressource erhalten – mit der Folge einer Win-win-Situation“, so die Delegierten.
Digitale Weiterbildungskurse ermöglichen
Im Hinblick auf die Weiterbildung forderte der Hartmannbund die Landesärztekammern dazu auf, ihre Weiterbildungsordnungen anzugleichen und einheitlich Unterbrechungen der Weiterbildung von maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr zu erlauben sowie die Anrechnung von Tätigkeitsabschnitten von mindestens drei Monaten zu ermöglichen.
Zudem wünscht sich der Verband von der Bundesärztekammer (BÄK) und den Landesärztekammern, digitale Weiterbildungskurse dort anzuerkennen und weiterzuentwickeln, wo es sinnvoll und möglich sei.
„Neben den bereits bestehenden web-basierten Inhalten spezifischer Fachrichtungen sollten weitere Fächer für web-basierte Weiterbildungskurse geöffnet werden“, meinten die Delegierten. Die digital erworbenen Leistungen sollten dabei als gleichwertig zu analogen Weiterbildungsinhalten betrachtet werden.
Darüber hinaus rief der Hartmannbund Bund und Länder dazu auf, die Approbationsordnung so zu aktualisieren, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit in das Medizinstudium aufgenommen werden. Die Delegierten wünschten sich zudem von den Ländern, das Thema Gesundheitserziehung verbindlich in den Erziehungs- und Lehrplänen zu verankern und flächendeckend sicherzustellen.
Auf der diesjährigen Hauptversammlung wurde auch der Vorstand des Hartmannbundes neu gewählt. Klaus Reinhardt, der zugleich Präsident der BÄK ist, wurde im Amt bestätigt. Neue stellvertretende Vorsitzende ist Anke Lesinski-Schiedat, HNO-Ärztin aus Hannover.
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