Ärzteschaft

Hartmannbund kritisiert Mängel bei Einhaltung der Röntgen­schutzverordnung

  • Dienstag, 6. Oktober 2015

Berlin – Der Hartmannbund sieht bei der Einhaltung der Röntgenschutzverordnung in deutschen Kliniken sieht erhebliche Defizite. Notwendige Röntgenuntersuchungen würden vermehrt von unzureichend qualifizierten Assistenzärzten veranlasst. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ärzteverband, die Vermittlung von Strahlenschutz­kenntnissen bereits im praktischen Jahr zu verankern.

„In vielen Krankenhäusern erleben wir eine Praxis, die weder im Sinne der Patienten noch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes von Assistenzärzten akzeptabel sein kann“, sagte Kathrin Krome, Hartmannbund-Vorstandsmitglied und Vorsitzende des Arbeitskreises Assistenzärzte.

Denn Ärzte in der Weiterbildung müssten vor allem in kleinen Kliniken oft schon nach wenigen Wochen Dienste übernehmen, bei deren Ausübung von ihnen trotz fehlender Fachkunde die Indizierung notwendiger Röntgenuntersuchungen erwartet würde.

Vor diesem Hintergrund plädierte Krone dafür, Strahlenschutzkenntnisse bereits im Praktischen Jahr zu vermitteln und die entsprechenden Kenntnisse mit der Approbation zu bescheinigen. „Es liegt im Interesse der Klinikträger, ihre Ärzte hierzu vertraglich zu verpflichten und die Kosten für den Erwerb der Fachkunde zu übernehmen“, so Krome abschließend.

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