Hartmannbund warnt vor konzernartigen Strukturen im ambulanten Sektor
Düsseldorf – Die Delegiertenversammlung des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein lehnt die zunehmende Ausbildung konzernartiger Strukturen in der medizinischen Versorgung ab. Sie schränke die freie Arztwahl durch den Patienten sowie die Freiheit ärztlicher Berufsausübung und ärztlicher Entscheidungen ein, gefährde das individuelle Arzt-Patienten-Verhältnis und führe zur Fehlallokation der knappen und innerhalb des Solidarsystems bereitgestellten Ressourcen, so der Ärzteverband.
„Wir können den Verlust von Angebotsvielfalt sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor nicht hinnehmen“, sagte Stefan Schröter, Vorsitzender des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein und Stellvertretender Bundesvorsitzender des Hartmannbundes im Rahmen der Delegiertenversammlung. Das Bundessozialgericht habe dies erkannt und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Trägerschaft von Investoren ohne fachlichen Bezug die Gründung weiterer MVZ untersagt (B 6 KA 1 /17 R).
Nun sei der Gesetzgeber gefordert, „künftig sicherzustellen, dass nicht einige wenige konzernartig aufgestellte Anbieter lokal oder regional eine Alleinstellung erlangen können“, unterstrich der Verbandsvorsitzende. Anderenfalls drohe, dass ein primär renditeorientierter Anbieter die wirtschaftlichen, organisatorischen, personellen und qualitativen Konditionen für die Erbringung medizinischer Leistungen einseitig bestimmen könne.
„Wenn es Ärzten de facto nicht mehr möglich ist, sich in wirtschaftlicher Selbstständigkeit niederzulassen, weil verfügbar werdende Vertragsarztsitze durch die Betreiber großer MVZ systematisch erworben werden, steht die Ausübung des Arztberufs als Freier Beruf auf dem Spiel“, warnte Schröter. In Nordrhein sei in einigen Fachgebieten wie Labormedizin, Radiologie und Nephrologie/Dialyse ein derartiger Zustand bereits eingetreten.
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