Hausärzte pochen auf die Pflicht zum Abschluss von Hausarztverträgen

Berlin/München – Auf das Recht der Versicherten, überall in Deutschland einen Hausarztvertrag wählen zu können – und damit auf die Pflicht der Krankenkassen, solche abzuschließen – pocht der Deutsche Hausärzteverband. „Wenn den Versicherten die freiwillige Wahlalternative innerhalb der ambulanten Versorgung zum Abschluss von Hausarztverträgen wieder entzogen würde, würde damit das, was in den letzten Jahren sinnvoll und zukunftssicher in der hausärztlichen, aber auch in Bereichen der fachärztlichen Versorgung aufgebaut wurde, wieder zunichte gemacht“, sagte der Bundesvorsitzende des Verbandes, Ulrich Weigeldt.
Seit 2008 verpflichtet Paragraf 73b des fünften Sozialgesetzbuches alle Krankenkassen in Deutschland, ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Sie können sich freiwillig für diese Versorgungsform entscheiden.
Der Bayerische Hausärzteverband wies darauf hin, dass die Verträge in immer mehr Regionen gelten: Neben Bayern und Baden-Württemberg mittlerweile auch in Nordrhein-Westfalen und Hessen, Hamburg, Bremen und Berlin. In weiteren Regionen liefen Schiedsverfahren oder stünden diese kurz vor dem Abschluss.
„Die deutschen Hausärzte werden – gerade in der Zeit des Wahlkampfes – genau hinsehen, wie sich die einzelnen Parteien positionieren“, kündigte Weigeldt an.
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