Hausärzten in Nordrhein drohen Regresse wegen Abgabe von Wundversorgungsmaterialien

Düsseldorf – Ärger um die Abgabe von Sprechstundenbedarf gibt es in Nordrhein. „Viele Kollegen sehen sich dieser Tage wieder einmal mit Zahlungsforderungen auf Antrag der Kassen in vierstelligen Euro Höhe konfrontiert“, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Nordrhein, Dirk Mecking. Es gehe dabei um Sprechstundenbedarf, konkret um moderne Wundversorgung wie Alginate, Schaumverbände oder Hydrogele.
Mecking betonte, die Kosten seien ausschließlich zugunsten der Behandlung von Schwerkranken entstanden. „Liegegeschwüre und offene Beine müssen regelmäßig mit Wundverbandstoffen versorgt werden“, erläuterte er. Die Beschaffung der Wundverbandstoffe sollte auf den Namen des Patienten erfolgen. „Was geschieht aber im Alltag, wenn die meist alten Patienten in die Praxis kommen? Sie werden versorgt mit eben diesen Wundverbänden aus dem vorhandenen Sprechstundenbedarf der Praxen“, erläutert der Nordrheiner Hausarzt.
„Das Verbandmaterial war und ist für die Versorgung der Patienten nötig“, betonte auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, Frank Bergmann. Der einzige Fehler, den die Praxen gemacht hätten, sei, bestimmte Verbände über den Sprechstundenbedarf zu beziehen statt diese auf einem Rezept auf den Namen des Patienten zu verordnen.
„Von unseren sonst konstruktiven Vertragspartnern Krankenkassen, die auf eine gute Versorgung der Versicherten achten sollen, hätte man einen Antrag auf Überarbeitung und Modernisierung der Sprechstundenbedarfsverordnung erwartet“, kritisiert Mecking. Stattdessen lägen nun unnötig Regresse auf den Schreibtischen der Hausärzte.
Auch die KV Nordrhein setzt auf die Einsicht der Krankenkassen im Rheinland und hofft, dass sie ihre Prüfanträge zurückziehen, „weil sich diese ausschließlich auf Formfehler stützen und den Kassen kein finanzieller Schaden entstanden ist“, hieß es aus der KV.
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