Hausärzteverband lehnt geplante Honorarreform ab

Berlin – Der Deutsche Hausärzteverband (HÄV) hat sich gegen die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geplante Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ausgesprochen. Zum einen verlangt der HÄV-Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt eine saubere Trennung der Honorartöpfe für Haus- und Fachärzte „ohne irgendwelche Öffnungsklauseln“, die in der Folge auch getrennt weiterentwickelt werden. Außerdem müssten die zu Unrecht aus dem hausärztlichen Topf mitfinanzierten Vorwegabzüge zur Stützung von Psychotherapie und O III Labor zurückgeführt werden.
Eine unterschiedliche Vergütungssystematik für sogenannte typische und atypische Hausärzte lehnte er ab. „Die hausärztliche Grundversorgung muss gefördert werden. Da haben wir keinen Zielkonflikt“, erklärte Weigeldt am Dienstag in Berlin. „Das kann man aber nicht allein über den EBM regeln.“ Jede Honorarreform führe zu internen Umverteilungen. „Dabei ist nie klar, wer der Gewinner und wer der Verlierer ist“, so der Verbandsvorsitzende.
Die EBM-Reform sei auch das beherrschende Thema der Delegiertenkonferenz des Hausärzteverbandes am vergangenen Wochenende in Wolfsburg gewesen, die dem vorliegenden Konzept eine klare Absage erteilt habe. „Das heißt aber nicht, dass wir unsere konstruktive Mitarbeit verweigern“, betonte Weigeldt.
Mit Blick auf den Deutschen Ärztetag im Mai in Hannover setzte sich der Hausärzte-Chef auch kritisch mit der geplanten Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung auseinander. Künftig soll bei der Weiterbildung zum Facharzt die Definition von Kompetenzen im Vordergrund stehen und nicht die Erfüllung von Richtzahlen oder Weiterbildungszeiten. „Das können wir uneingeschränkt begrüßen“, erklärte Weigeldt. Allerdings bilde das Konzept der Kompetenz-Ebenen, nach der die künftige Weiterbildungsordnung strukturiert werden soll, die hausärztliche Medizin nicht angemessen ab.
Weigeldt kritisierte zudem das Verfahren, nach dem sich Fachgesellschaften und Berufsverbände über eine Online-Plattform an der Erarbeitung der Weiterbildungsinhalte beteiligen können. Dabei erhalten die Fachgesellschaften das Schreib- und die Berufsverbände das Kommentarrecht. „
Darüber müssen wir auf dem Ärztetag noch einmal diskutieren“, sagte Weigeldt. Zwar habe sich der Hausärzteverband mit der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin darauf einigen können, das Schreibrecht gemeinsam auszuüben. Das sei aber gewiss nicht in allen Facharztgruppen so.
Ein weiteres großes Problem ist aus Sicht Weigeldts, dass Teile der Weiterbildung im Krankenhaus nicht mehr abgebildet werden können. Zum einen hätten sich die Liegezeiten in den Kliniken drastisch verkürzt, zum anderen würden manche Leistungen nur noch ambulant erbracht. Weigeldts Fazit: „Wir brauchen die ambulante Weiterbildung.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: