Ärzteschaft

Hausärzteverband und Techniker fördern weiterhin Landarztfamulaturen in Bayern

  • Freitag, 26. Januar 2018

München – Auch in diesem Jahr werden der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) und die Techniker Krankenkasse (TK) in Bayern Medizinstudierende fördern, die in einer Landarztpraxis famulieren. Die Studierenden erhalten für Unterbringungs- und Reisekosten bis zu 500 Euro, wie BHÄV und TK mitteilten. Insgesamt werden 20 Famulaturplätze gefördert.

Hausärzteverband und TK hatten die Famulaturförderung 2015 begonnen. „Die positive Resonanz der bisherigen Teilnehmer an unserem gemeinsamen Famulaturförderprojekt hat bestätigt, dass eine Famulatur in der Landarztpraxis das Interesse der Studierenden am Hausarztberuf weckt und den Grundstein für eine spätere hausärztliche Tätigkeit auf dem Land legen kann“, sagte Dieter Geis, Vorsitzender des BHÄV.

Facettenreiche Tätigkeit

Die Studierenden seien in der Regel fasziniert von der facettenreiche Tätigkeit als Landarzt, der ganzheitlichen Herangehensweise und dem besonderen Arzt-Patienten-Verhältnis, das sie während der Famulatur aus erster Hand kennenlernten, so der BHÄV-Vorsitzende. Ab diesem Jahr übernimmt die gemeinnützige Stiftung Bayerischer Hausärzteverband den BHÄV-Anteil an der Famulaturförderung.

„Besonders überzeugt hat mich, dass ich das erste Mal in meiner medizinischen Laufbahn in der Praxis gesehen habe, dass sich noch ‚Zeit genommen‘ wird“, berichtete beispielsweise die Medizinstudierende Kristin Härder von ihrer Famulatur bei Angela Wegmann in Schlehdorf am Kochelsee. Viele Zusatzuntersuchungen blieben durch genaues Nachfragen und Hinhören erspart und sie habe den Beruf als Arzt selten so ganzheitlich und am Menschen orientiert erleben können.

„Solche Beispiele haben für uns die Entscheidung leicht gemacht, das Famulatur­förderprojekt mit dem BHÄV fortzusetzen“, erläuterte Christian Bredl, Leiter der TK-Landesvertretung Bayern. Die Erstattung der Fahrt- oder Unterbringungskosten sollen bei den Studierenden finanzielle Hindernisse ausräumen, die einer Landarztfamulatur im Wege stehen könnten.

Interessierte Studierende können die Förderung über den BHÄV beantragen. Voraus­setzung für die Auszahlung der Fördersumme ist, dass nicht bereits eine andere Famulaturförderung in Anspruch genommen wird und die Unterbringungs- beziehungsweise Anfahrtskosten konkret nachgewiesen werden.

hil

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