KV Bayerns schreibt Weiterbildungsförderung für angehende Fachärzte neu aus

München – Die Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) hat heute die dritte Ausschreibungsrunde für Förderplätze in der fachärztlichen Weiterbildung gestartet. Damit können sich bestimmte Praxen im Freistaat ab sofort bis zum 29. März für die finanzielle Förderung eines Weiterbildungsassistenten bewerben. Für die Antragstellung gibt es auf der Internetseite der KVB ein Formular. Übersteigt die Anzahl der beantragten Stellen das verfügbare Kontingent, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Von der Förderung eingeschlossen sind Praxen für Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Allgemein- und Kinderchirurgie, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie. Die weiterbildende Praxis erhält der KVB zufolge eine Förderung in Höhe von 4.800 Euro pro Monat von der KVB. Das Geld muss „direkt und in voller Höhe“ an den Arzt in Weiterbildung weitergegeben werden, erklärte die KV weiter.
Finanziert wird die Förderung paritätisch von der KVB und den bayerischen Krankenkassen. Der Förderbetrag orientiert sich an einer im Krankenhaus üblichen Vergütung und hat das Ziel, die Attraktivität der Weiterbildung in der Praxis eines niedergelassenen Arztes zu steigern.
Die KVB wies darauf hin, dass 2017 184 fachärztliche Weiterbildungsassistenten mit rund 5,1 Millionen Euro in Bayern gefördert wurden. Die hohe Nachfrage nach Förderplätzen unterstreiche die Bedeutung der Fördermaßnahme, so die KVB.
Basis der Förderung ist eine auf Bundesebene geschlossene Vereinbarung. Diese sieht unter anderem vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen jährlich auf regionaler Ebene überprüfen, welche Facharztgruppen sich für das regional verfügbare Kontingent bewerben können. Bundesweit stehen 1.000 Weiterbildungsstellen zur Verfügung, auf Bayern entfallen davon 156 (Vollzeit-)Stellen.
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