Ärzteschaft

Hausärzte begrüßen geplante Umsetzung eines Primärarztsystems

  • Freitag, 9. Mai 2025
Die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier. /Felix Haller
Die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier. /Felix Haller

Köln – Einen „konsequenten Ausbau und die langfristige Sicherung“ der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) forderte heute der Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Im Rahmen der Frühjahrstagung des Verbandes betonte die Delegiertenversammlung, mit der HzV könne die Politik bei der Umsetzung eines Primärarztsystems auf eine evaluierte Versorgungsform bauen, die den politischen Anforderungen bereits heute gerecht werde.

Dass die Regierungskoalition plant, ein verbindliches Primärarztmodell einzuführen, sei der richtige Schritt, sagte Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes. Rund 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherte würden dann nicht mehr ungesteuert durch das Gesundheitswesen „taumeln“, sondern von einer koordinierten und stringenten Versorgung profitieren. Nun komme es auf die konkrete Umsetzung des „Mammutprojektes“ an.

Buhlinger-Göpfarth verwies darauf, dass die HzV „echte Perspektiven“ für eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems biete. Mit Blick auf die Patientinnen und Patienten betonte sie, „Steuerung ist keine Zumutung“.

Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) könne sich diesbezüglich auf einen Koalitionsvertrag stützen, der „nicht perfekt, aber gut“ sei. Dass Warken bisher gesundheitspolitisch nicht in Erscheinung getreten sei, müsse kein Nachteil sein – man gehe als Hausärzteschaft optimistisch in die neue Legislatur.

Im einstimmig angenommenen Leitantrag heißt es, der Gesetzgeber müsse nun die richtigen Rahmenbedingungen für eine Etablierung einer strukturierten Patientensteuerung durch hausärztliche Praxen schaffen. Dazu müssten die Verträge nach Paragraf 73b Sozialgesetzbuch (SGB) V weiterentwickelt, dauerhaft abgesichert und gezielt um selektivvertragliche Facharztverträge ergänzt werden.

Versuche, eine hausärztliche Primärversorgung innerhalb des KV-Systems zu etablieren, erforderten „massive strukturelle und prozedurale Veränderungen in der Versorgungs- und Vergütungslogik des Kollektivvertrags“, so die Warnung.

Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, betonte aber ausdrücklich, dass eine erfolgreiche HzV eben „keine Exklusion“ der fachärztlichen Versorgung bedeute. Sie funktioniere am besten, wenn Haus- und Fachärzte an einem Strang ziehen und gemeinsam Lösungen für Patienten finden. Daher sei es das Ziel des Verbandes, bundesweit die HzV ergänzende Facharztverträge auszurollen.

Ein weiteres wichtiges Thema stellte die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dar. Auf dem anstehenden Deutschen Ärztetag habe die Ärzteschaft die wahrscheinlich letzte Chance, die neue Gebührenordnung (GOÄ) mit einem klaren Votum zu unterstützen, so Beier.

Die vorliegende GOÄneu sei eine „deutliche Verbesserung“ des Status Quo – die Bundesärztekammer (BÄK) habe geliefert. Beier appellierte an alle ärztlichen Kolleginnen und Kollegen für die GOÄ-Reform zu stimmen. Andernfalls werde dem freien Beruf Ärztin beziehungsweise Arzt „massiver Schaden“ zugefügt.

Die Delegiertenversammlung des Hausärzteverbandes begrüßte die Einigung zwischen BÄK und der PKV ausdrücklich. Der Bundesvorstand wurde per Beschluss aufgefordert, sich nach der entsprechenden Beschlussfassung des 129. Deutschen Ärztetages beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) dafür einzusetzen, dass die GOÄ-Reform zügig verabschiedet und in Kraft gesetzt wird.

Der Gesetzgeber wurde zudem aufgefordert, „innerhalb der nächsten zwölf Monate die Reform der Approbationsordnung endlich gemeinsam mit Bund und Ländern umzusetzen“. Die inhaltliche Grundlage dafür müssten die konsentierten Inhalte des Masterplans 2020 sein.

Bundes- und die Landesgesetzgeber sollen nach dem Willen der Hausärzte die Landarztquote bundesweit auf alle Bundesländer und medizinischen Fakultäten ausweiten und ihre Umsetzung aktiv fördern. Die bestehenden Quoten seien zu überprüfen und – wo erforderlich – zu erhöhen, um dem steigenden hausärztlichen Versorgungsbedarf in strukturschwachen Regionen wirksam begegnen zu können.

aha

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