Vermischtes

Hausarztverträge in Bayern laut Hausarztverband mittelfristig gesichert

  • Mittwoch, 22. August 2012

München – Befürchtungen, der AOK-Hausarztvertrag in Bayern könnte wegen der Klage der Kasse gegen den Vertrag demnächst wegfallen, hat der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), Dieter Geis, abgewiegelt. „Klagen gegen einen Schiedsspruch zum Hausarztvertrag haben keine aufschiebende Wirkung und somit vorerst keinerlei Konsequenzen für die Umsetzung der Verträge“, erklärte er.

Allerdings sei die Klage „bezeichnend für die klagende Kasse“: Sie wende sich trotz eines zunehmenden Hausärztemangels gegen eine Versorgungsform, die aufgrund wirtschaftlicher Planbarkeit und angemessener Honorare eine Niederlassung als Haus­arzt für den medizinischen Nachwuchs wieder interessant mache und die Patienten­versorgung nachweislich optimiere, so der BHÄV-Vorsitzende.

Dauerhaft gesichert sind die Verträge laut Geis aber nicht: „Für Folgeverträge ab 2014 gilt nach derzeitigem rechtlichen Stand die Refinanzierungsklausel in Absatz 5a des Paragrafen 73b des fünften Sozialgesetzbuches“, sagte er. Die Hausärzte müssten also eine höhere Vergütung in Hausarztverträgen durch Einsparungen an anderer Stelle ausgleichen, konkret am Patienten.

„Das ist unethisch und mit uns nicht zu machen“, so Geis. Deshalb habe der BHÄV eine Petition zur Streichung des Absatzes 5a begonnen. „Hier werden wir die CSU beim Wort nehmen. Wir fordern sie auf, noch in dieser Legislaturperiode den Paragraphen 73b alt wieder herzustellen und auf Bundesebene die entsprechenden gesetzlichen Schritte einzuleiten“, sagte er.

hil

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