AOK startet hausarztzentrierte Versorgung in Hessen
Frankfurt/M. – Am 1. Januar ist in Hessen ein Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) zwischen dem dortigen Hausärzteverband und der AOK Hessen in Kraft getreten. Teilnehmende Ärzte erhalten für eingeschriebene Patienten eine kontaktunabhängige Pauschale von 36 Euro pro Quartal und eine kontaktabhängige von 40 Euro. Darüber hinaus sind behandlungsabhängig weitere Zuschläge vorgesehen. Insgesamt soll das Honorar für einen im HzV-Vertrag eingeschriebenen Patienten 20 Prozent über der Vergütung im Kollektivvertrag liegen.
AOK-Versicherte können sich freiwillig einschreiben, verpflichten sich damit jedoch, bei Erkrankungen zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen. Im Gegenzug profitieren sie beispielsweise von flexibleren Öffnungszeiten: So sind die Ärzte verpflichtet, regelmäßig Abend- und Samstagsprechstunden anzubieten.
Darüber hinaus koordiniert der Hausarzt die Behandlung eingeschriebener Patienten, beispielsweise indem er sie bei der Terminfindung mit Fachärzten unterstützt. „Das ist besonders für ältere und chronisch kranke Patienten wichtig“, sagte Dieter Conrad, Vorsitzender des hessischen Hausärzteverbandes.
Der HzV-Vertrag ist nach einem Schiedsspruch im Februar 2012 nach langwierigen Verhandlungen zustande gekommen. In Hessen gibt es zurzeit noch zwei weitere HzV-Verträge – einen mit dem BKK-Landesverband und einen mit der BIG Gesundheit. Im April startet ein weiterer Vertrag mit der Techniker Krankenkasse.
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