Hautbestrahlung bei Akne inversa wird neue Kassenleistung

Berlin – Künftig können Menschen mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa, auch Hidradenitis suppurativa genannt, zusätzlich zur lokalen antibiotischen Salbentherapie mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht (IPL) und Radiofrequenz (RF) behandelt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst.
„Basis unserer Entscheidung im G-BA war eine hochwertige wissenschaftliche Studie mit guten Ergebnissen für diese Behandlungsform, so dass wir die Beratungen zügig abschließen konnten“, erläuterte Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses.
Für das Krankheitsbild der Akne inversa gebe es immer noch keine Heilung, sondern nur eine Symptomlinderung. Gerade deshalb sei es erfreulich, dass Betroffenen bald zumindest eine verbesserte Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung stehen werde.
Die wissenschaftliche Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) konnte demnach zeigen, dass Menschen mit Hidradenitis suppurativa Stadium I und II von der zusätzlichen Bestrahlung der Haut profitieren.
Entzündliche Hautschäden oder eitrige Abszesse verbesserten sich deutlich stärker bei der Kombinationsbehandlung zusätzlich zur antibiotischen Salbentherapie als bei einer alleinigen Behandlung mit antibiotischen Salben. Für Patienten mit schwerer Akne inversa lag ein entsprechender wissenschaftlicher Beleg nicht vor.
Wie der G-BA betont, sind mit der Aufnahme der Hautbestrahlung bei Akne inversa in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmte Eckpunkte zur Qualitätssicherung verbunden. Unter anderem wurden Vorgaben zur Häufigkeit, zum Zyklus und zum Zeitraum der Bestrahlung festgelegt, sowie den zur Indikationsstellung und zur Erbringung berechtigten Fachärzte.
Bevor die neue ambulante Leistung von Fachärztinnen und Fachärzten erbracht und abgerechnet werden kann, muss noch die Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger erfolgen. Dann wird im Bewertungsausschuss über die Höhe der ärztlichen Vergütung verhandelt.
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