Hebammen in Bayern können Niederlassungsprämie erhalten

München – Freiberufliche Hebammen in Bayern können vom 1. September an finanzielle Unterstützung vom Freistaat beantragen. Die Niederlassungsprämie in Höhe von einmalig 5.000 Euro können Hebammen erhalten, die sich von diesem Zeitpunkt an in Bayern niederlassen und eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, wie das Gesundheitsministerium heute in München mitteilte.
Antragsberechtigt sind auch festangestellte Hebammen, die neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind. „Mit der Prämie soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg oder Wiedereinstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtert werden“, teilte Ministerin Melanie Huml (CSU) mit.
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