Freiberufliche Hebammen in Bayern erhalten mehr Honorar für Privatpatientinnen

München – Seit heute gilt in Bayern eine neue Hebammengebührenverordnung für freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger. Damit erhalten diese für die Behandlung von nicht gesetzlich versicherten Patientinnen mehr Geld. Auf die neuen Vergütungsregelungen hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hingewiesen.
Konkret erhöht sich der Steigerungssatz für nicht gesetzlich versicherte Patientinnen in Bayern von 1,8 auf 2,0. „Mein Ziel ist es, für alle Schwangeren in Bayern eine flächendeckende Hebammenversorgung zu gewährleisten. Wichtig ist dabei auch eine angemessene Bezahlung“, sagte Huml. Die Ministerin betonte, Bayern habe darüber hinaus bereits eine Reihe von Schritten unternommen, um die Hebammenversorgung zu verbessern.
Sie nannte drei Maßnahmen. Zunächst den Bayerischen Hebammenbonus: Freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen können in Bayern seit dem 1. September 2018 einen Bonus in Höhe von jährlich 1.000 Euro beantragen, wenn sie mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Bis Ende März sind laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium 720 Anträge für das Jahr 2017 und 386 Anträge für das Jahr 2018 eingegangen – die Antragsfrist für 2018 läuft noch bis Ende Juni.
Außerdem habe das bayerische Kabinett Anfang Dezember eine Niederlassungsprämie für Hebammen beschlossen. Sie beträgt einmalig 5.000 Euro. Die Auszahlung der Prämie ist erstmalig zum Ende des Ausbildungsjahres ab September 2019 vorgesehen, um Hebammen nach erfolgreicher Ausbildung beim Start in die Selbstständigkeit zu unterstützen.
Seit Dezember 2017 gelte zudem ein „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“. Ein Schwerpunkt ist dabei die Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung der geburtshilflichen Hebammenversorgung. So können Landkreise und kreisfreie Städte seit dem Jahr 2018 für jedes neugeborene Kind eine Förderung von knapp 40 Euro erhalten. Dieses Geld können sie für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung einsetzen.
Huml kündigte an, im Rahmen eines Runden Tisches mit betroffenen Institutionen und Verbänden weitere Schritte zum Erhalt einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenleistungen zu erörtern.
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