Ärzteschaft

Heilberufe wehren sich gegen Gesetzentwurf zur Vorratsdaten­speicherung

  • Freitag, 24. Juli 2015

Berlin – Scharfe Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung üben verschiedene Heilberufe in Deutschland. Die Regelungen stellten keinen ausreichenden Schutz für Berufsgeheimnisträger dar, warnen Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer und Bundespsychotherapeutenkammer in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesta­ges. Die Organisationen appellierten an die Abgeordneten, dem Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, sogenannte Verkehrsdaten für zehn Wochen und Standortdaten für vier Wochen zu speichern. „Verkehrsdaten“ meint im Kontext der Telefonie, welcher Teilnehmer mit welchem anderen Teilnehmer wann und wie lange eine Verbindung unterhalten hat. „Standortdaten“ – das ist der Ort, von dem ein Teilnehmer aus mit einem Mobilgerät telefoniert hat, über GPS ist dies bekanntlich zu ermitteln. Die kürzere Frist für die Standortdaten soll das Erstellen von Bewegungsprofilen verhindern.

Nicht gespeichert werden sollen Verkehrsdaten von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten. Für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Psychologische Psychotherapeuten gilt diese Ausnahme von der Speicherpflicht aber nicht! Für diese Gruppen soll lediglich ein Verwertungsverbot der Verkehrsdaten durch die Strafverfolgungsbehörden zur Anwendung kommen.

„Alle Patienten benötigen die Möglichkeit, sich jederzeit auch telefonisch, vor allem in Krisensituationen, an den Arzt oder Psychotherapeuten wenden zu können und auf die uneingeschränkte Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit ihrer Gespräche vertrauen zu können. Schon das Gefühl einer Registrierung kann eine unter Umständen überlebensnotwendige Kontaktaufnahme verhindern“, heißt es in dem Schreiben an die Abgeordneten. Wenn die Daten erst einmal erhoben sind, biete die Strafprozessordnung keinen ausreichenden Schutz mehr. Die Organisationen fordern daher, dass Verkehrsdaten von Berufsgeheimnisträgern generell nicht von der Vorratsdaten­speicherung erfasst werden.

Die Argumentation der Bundesregierung, eine Ausnahme von der Speicherung sei technisch nicht möglich, lassen die Heilberufe nicht gelten. Denn schon jetzt führe die Bundesnetzagentur datenschutzkonform eine zentrale Liste der geschützten Personen, Behörden und Organisationen und übermittelt dieses automatisiert an die Telekommunikationsunternehmen. Diese Liste könne erweitert werden, da den Heilberufekammern die Rufnummern der Kammerangehörigen bekannt seien, argumentieren die Kammern.

hil

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