Heilmittelerbringer: Unionsfraktion will Blankoverordnung und bessere Ausbildungsstandards

Berlin – Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Ende März ein Positionspapier beschlossen, das insbesondere für die Physiotherapie eine bessere Vergütung und eine direktere Einbindung in die Versorgungsverantwortung vorsieht. Zwischenergebnisse aus Modellvorhaben zur physiotherapeutischen Versorgung wiesen auf effektivere Behandlungsabläufe und bei Blankoverordnung auf eine geringere Anzahl an Behandlungseinheiten hin, heißt es in dem Positionspapier.
Blankoverordnung bedeutet, dass der Arzt dem Therapeuten nicht mehr vorschreibt, welche Anwendung ein Patient erhalten soll. Die bisherigen Zwischenergebnisse zeigten auch, dass der Patient von autonom erbrachten Behandlungen, zum Beispiel in der Physiotherapie, in stärkerem Ausmaß profitiere als von Behandlungen, die durch eine vertragsärztliche Verordnung vorgegeben würden.
Eine der Kernforderungen in dem Konzept lautet, die Vergütung qualifizierter Heilmittelerbringer von der Grundlohnsummensteigerung zu entkoppeln. Durch diese Koppelung habe es im Heilmittelbereich in den letzten Jahren so gut wie keinen Einkommenszuwachs gegeben. Folge: Die Gehälter tariflich entlohnter Physiotherapeuten an Krankenhäusern lägen mittlerweile circa 40 Prozent über den Vergütungen freier Physiotherapeuten.
Ausbildungsstandards verbessern
Die CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit spricht sich zudem dafür aus, die Ausbildungsstandards der Heilmittelerbringer zu verbessern, damit sie den steigenden Anforderungsprofilen gerecht würden: „Notwendige Zusatzqualifikationen, wie eine Weiterbildung für Screening, Diagnosestellung, Erstellung von Therapieberichten oder die Überweisungs- und Verordnungskompetenz, müssen zwingend in die Curricula integriert werden.“
Auf Grundlage der Ergebnisse der aktuell noch laufenden Modellvorhaben wollen die CDU/CSU-Gesundheitspolitiker im Jahr 2016 die Verhandlungen zur Umsetzung der Blankoverordnung aufnehmen. Zudem wollen die Unionspolitiker prüfen, ob der Direktzugang für Patienten ohne vorherigen Arztkontakt und Verordnung, so wie es ihn schon in verschiedenen europäischen Ländern gibt, eine gesteigerte Behandlungsqualität nach sich zieht und gegebenenfalls auch hierzulande umgesetzt werden soll.
SPD: Hausarzt soll "Lotsenfunktion" behalten
Auch nach den Vorstellungen der SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Matheis soll der Heilmittelerbringer künftig selbst über Art und Umfang der Behandlung entscheiden können. Allerdings sollte der Hausarzt weiterhin der erste Ansprechpartner bei Beschwerden bleiben und seine „Lotsenfunktion“ ausüben, forderte die SPD-Bundestagsabgeordnete.
KBV: Arzt hat eine unverzichtbare Entscheidungs- und Koordinierungsrolle
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht die Pläne der Unionsfraktion kritisch. Die Diagnose- und Indikationsstellung sowie die Festlegung der notwendigen Menge müssten in jedem Fall beim behandelnden Vertragsarzt verbleiben, betonte die KBV. Da nur der Arzt die gesamte Krankheitsgeschichte des Patienten kenne, habe er eine unverzichtbare Entscheidungs- und Koordinierungsrolle.
Ein Wegfall des ärztlichen Verordnungsvorbehalts könnte zu einem Schaden für Patienten führen, da die erforderliche differenzialdiagnostische Betrachtung nicht sichergestellt wäre und so möglicherweise Krankheiten nicht erkannt werden könnten, hieß es aus der KBV.
Diagnostik muss beim Arzt liegen
Die Pläne der Unionsfraktionen im Deutschen Bundestag, die Stellung von Physiotherapeuten, Logopäden oder Masseuren im deutschen Gesundheitswesen aufzuwerten, bezeichnet der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Theodor Windhorst, als überlegenswert, solange die Diagnostik beim Arzt liege. „Wenn beispielsweise Physiotherapeuten oder Logopäden darüber entscheiden, welche Maßnahmen für einen Patienten gut sind, kann dies zielführend sein.
Es kann aber nicht sein, dass jemand anderes als ein Arzt eine Diagnose dazu stellt. Dies ist und bleibt eine urärztliche Aufgabe“, betont der Kammerpräsident. Er warnt in diesem Zusammenhang vor einer „verdeckten Substitution“ ärztlicher Leistungen. „Wir wehren uns dagegen, dass ärztliche Kompetenz durch Substitution zugunsten anderer Berufe aufgelöst wird. Davon profitiert die Patientenversorgung in keiner Weise.“
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