Heilpraktiker wegen nicht zugelassener Medikamente vor Gericht

Nürnberg – Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth muss sich seit Mittwoch ein 63-jähriger Geschäftsmann wegen des Inverkehrbringens von nicht zugelassenen Arzneimitteln verantworten. Der Heilpraktiker und Volkswirt soll von 2015 bis 2018 unter anderem das Mittel „Rerum“, das Menschen mit Krebs im Endstadium helfen soll, an Therapeuten und Alternativmediziner verkauft haben. Bei einer Firma soll der Mann laut Anklage „nicht für die Anwendung an Mensch oder Tier bestimmte“ Testchargen des Stoffes bestellt und pro Glasfläschchen sieben Euro bezahlt haben, an Patienten diese dann aber für 302 Euro verkauft haben.
Durch den Verkauf der Arzneien soll er knapp drei Millionen Euro eingenommen haben, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eingezogen werden sollen. Die Verteidigerin argumentierte heute, die Mittel seien nicht als Medikamente, sondern als Nahrungsergänzungsmittel einzustufen. Für diese liege eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung vor. Außerdem beschreibe die Packungsbeilage lediglich eine „beworbene, aber keine nachgewiesene“ Funktion der Mittel.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: