Landesärztekammer Brandenburg kritisiert Neuordnung des Heilpraktikerrechts
Potsdam – Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte in der vergangenen Woche Kritik an einem Reformentwurf von Bund und Ländern zu Heilpraktikerüberprüfung geäußert. Nun erhält sie Rückendeckung von der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB). Auch diese urteilt, der Entwurf aus dem Ministerium springe zu kurz.
Das Wohl der Patienten werde in den von Bund und Ländern überarbeiteten Leitlinien nicht ausreichend berücksichtigt, sagte LÄKB-Präsident Frank-Ullrich Schulz. Das für medizinische Indikationen sowie für die Durchführung bestimmter Therapien nötige Wissen, das nur mit einem Studium der Humanmedizin erlangt werden könne, sei mit der Ausbildung und Überprüfung von Heilpraktikern in keiner Form gewährleistet.
Der LÄKB-Präsident mahnte, zur Sicherheit der Patienten sollte das Tätigkeitsfeld, in dem sich Heilpraktiker bewegen dürfen, „auf das Minimalste eingeschränkt werden“. Nur so seien Gefahren für die Gesundheit der Menschen, die bei Heilpraktikern Hilfe suchen, auszuschließen, ergänzte der LÄKB-Vizepräsident Hanjo Pohle. Auch ein Versagen der staatlichen Anerkennung für Heilpraktiker zieht er in Erwägung.
Ausschlaggebend für die Überlegungen ist der Fall eines Heilpraktikers, der Krebspatienten mit einem selbst hergestellten Präparat behandelt hatte. Drei von fünf damit behandelte Patienten waren gestorben.
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