Heimaufsicht soll in Bayern neu geregelt werden
Untermerzbach/München – Als Reaktion auf ungeklärte Todesfälle in einem unterfränkischen Seniorenheim will Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) die Heimaufsicht gesetzlich neu regeln. Hauptaufgabe der Heimaufsichten sei nach aktueller Gesetzeslage die Beratung von Heimen, erklärte Huml.
Sie betonte, es wäre denkbar im Gesetzestext festzuschreiben, dass eine Beratung bei erstmaliger Feststellung des Mangels erfolgt, aber bei wiederholter Feststellung eine Anordnung erfolgen müsse – und nicht, wie jetzt, erfolgen könne. Die Heimaufsichten müssten dann, wenn sie einen Mangel in einem Heim wiederholt feststellten, auch Maßnahmen folgen lassen. „Wir werden insoweit einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung erarbeiten“, erklärte die Ministerin.
In dem Heim in Untermerzbach (Landkreis Haßberge) hatten Polizisten Mitte November den Pflegedienstleiter und die Geschäftsführerin unter Totschlagsverdacht festgenommen. Mindestens ein Heimbewohner soll gestorben sein, weil ihm nach einem Sturz ärztliche Hilfe verweigert wurde. Das Vorgehen der Aufsichtsbehörden war nach dem Fall vielfach kritisiert worden.
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