Politik

Hepatitis C: Asylbewerber haben Anspruch auf Therapie

  • Dienstag, 17. Juli 2018
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Darmstadt – Asylbewerber haben Anspruch auf eine kostenintensive medizinische Therapie, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Das hat das Hessische Landessozialgericht Darmstadt in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Dies gelte zumindest dann, wenn es sich nicht bloß um eine Bagatellerkrankung handele und der Aufenthalt der Person in Deutschland nicht nur kurzzeitig sei.

Das Gericht verpflichtete den Landkreis Fulda per einstweiliger Anordnung dazu, die Kosten für eine antivirale Therapie bei einem an Hepatitis C erkrankten Mann aus Aserbaidschan zu übernehmen. Der Landkreis hatte eine Kostenübernahme für die Behandlung abgelehnt. Bei einem befristet geduldeten Ausländer – wie dies hier der Fall sei – sollten Leistungen bei Krankheit nur auf „niedrigem Niveau“ erbracht werden, argumentierte der Landkreis.

Das Landessozialgericht verwies auf verfassungsrechtliche Gründe. Das Grundgesetz gewähre einen Anspruch auf Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenz­minimums. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gelte dies nicht nur für die ärztliche Behandlung von akuten Erkrankungen. Darüber hinaus könnten Leistungen gewährt werden, wenn sie – wie hier – zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich seien.

Ein ärztliches Gutachten hatte ergeben, dass die Heilungschancen bei einer antiviralen Therapie im vorliegenden Fall bei 90 Prozent lägen. Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar und damit rechtskräftig.

kna

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