Politik

Herzchirurgen sprechen von katastrophalem Notstand bei den Herztrans­plantationen

  • Dienstag, 21. August 2012
/picture alliance, dpa
dpa

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) hat angesichts des Skandals in der Transplantationsmedizin hat auf die Not von Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, hingewiesen. „Die Diskussion um das Fehlverhalten einzelner Transplantationsmediziner darf nicht zulasten unserer todkranken Patienten gehen“, sagte der Präsident der Fachgesellschaft, Friedrich Wilhelm Mohr.

Er betonte, bei den zur Verfügung stehenden Spenderherzen sei der Notstand bereits jetzt „katastrophal“. Konnten in Deutschland im Jahr 1998 noch 526 Herztrans­planta­tionen durchgeführt werden, waren es im Jahr 2011 aufgrund fehlender Spenderorgane nur noch 355.

Für das erste Halbjahr 2012 – also vor der Berichterstattung über die Unstimmigkeiten an der Klinik in Göttingen – zählte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) nur 172 Herztransplantationen, was schon zu diesem Zeitpunkt ein Hinweis auf einen weite­ren Rückgang sein könne. „Und dies, obwohl aufgrund der Innovation von Verfahren und Weiterentwicklung von Operationsmethoden immer mehr Menschen geholfen werden könnte“, so Mohr.

Er betonte, seine Fachgesellschaft unterstütze die Vorschläge der zuständigen Gremien, die Dringlichkeit des Organbedarfs bei potenziellen Organempfängern stets durch ein Vier-Augen-Prinzip zu prüfen. Auch unangekündigte Überprüfungen durch externe Fachleute befürworte die DGTHG uneingeschränkt.

Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO, betonte heute außerdem gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt dass die Deutsche Stiftung Organtransplantation „zu 100 Prozent auf dem Boden des Transplantationsgesetzes arbeitet“. Damit widerspricht er der Behauptung, die DSO ignoriere den Willen des Gesetzgebers, indem die Angehö­rigen­gespräche entscheidungsoffen und nicht ergebnisoffen geführt würden.

Kirste verweist auf das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung, in dem die Aufklärung der Bundesbehörden und der Krankenkassen die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen hat und ergebnisoffen sein muss. Dieses Gesetz fände seine absolute Unterstützung. Ein individuelles Arzt Patienten-Gespräch dürfe niemals gesetzlich festgelegt werden, dies müsse im persönlichen Bereich bleiben und sich an den Bedürfnissen der Angehörigen orientieren.

Die DSO-Koordinatoren führten die Gespräche mit den Angehörigen entscheidungs­offen, das heißt jede Entscheidung der Angehörigen würde ohne Wertung respektiert und es dürfe kein moralischer Druck entstehen. „Ziel der Angehörigengespräche ist es, die Familie in dieser schwierigen Situation zu einer stabilen Entscheidung zu begleiten und ihnen alle Informationen transparent zur Verfügung zu stellen.

Trotzdem muss gerade auch in dieser Situation auf die positiven Folgen einer Organ­spende im Hinblick auf die Patienten auf der Warteliste hingewiesen werden. Dies ist eine selbstverständliche Verpflichtung für jeden Arzt",  erklärt Kirste.

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