Vermischtes

Herzmediziner der Berliner Charité zu Haftstrafe verurteilt

  • Freitag, 26. April 2024
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Berlin – Nach dem Tod zweier Patienten ist ein Oberarzt der Berliner Charité zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 56 Jahre alten Herzmediziner heute des Tot­schlags in zwei Fällen schuldig.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Facharzt für Innere Medizin in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) jeweils mit einem überdo­sierten Narkosemittel getötet. „Wir sind überzeugt, dass es sich um eine gezielte Verkürzung des Lebens und damit eine Tötung handelte“, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Herb.

Gleichwohl setzte das Gericht den Haftbefehl außer Vollzug, sodass der Arzt nach knapp einem Jahr in Untersu­chungshaft zunächst nicht zurück ins Gefängnis musste. Er muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei mel­den, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte wegen Mordes in zwei Fällen eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mediziner beantragt. Zudem forderte Staats­anwalt Martin Knispel, ein lebenslanges Berufsverbot gegen den 56-Jährigen auszusprechen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Mediziners hatte auf Freispruch plädiert. Das Verhalten ihres Mandanten sei nicht die Ursache für den Tod der jeweils 73 Jahre alten schwerstkranken Menschen gewesen, sagte Rechtsanwältin Ria Halbritter heute in ihrem Plädoyer.

Beide Patienten hätten sich in einer „aktiven Sterbephase“ befunden. In so einer Situation sei es erlaubt, auf eine palliative Therapie umzustellen. Der Mediziner hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Er habe beiden zur Leidensminderung ein Sedierungsmittel verabreicht. Das sei nicht in den Mengen erfolgt, wie sie in der Anklage genannt werden.

Er sei sich sicher, „das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben“, sagte der Arzt. Vorzuwerfen habe er sich nur, in den angeklagten Fällen die Gabe von Propofol nicht dokumentiert zu haben, erklärte er. Der Oberarzt war von der Charité im August 2022 freigestellt worden.

Im Mai 2023 kam er in Untersuchungshaft. Ins Visier der Ermittler war der 56-Jährige nach einem anonymen Hinweis gekommen. Nach Charité-Angaben war dieser im Rahmen einer Art Whistleblowersystem mit Ver­trauensanwälten eingegangen. Dorthin können sich Beschäftigte der Klinik wenden, die etwa Ungereimt­heiten bemerken.

Mitangeklagt in dem Fall war eine Krankenschwester wegen Beihilfe zum Totschlag in einem Fall. Gegen die 39-Jährige hatte das Gericht das Verfahren nach viermonatigem Prozess gegen eine Geldauflage von 1.500 Euro eingestellt. In ihrem Fall komme kein vorsätzliches Handeln in Betracht, begründete das Gericht damals.

dpa

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