Hessen erteilt 356 Approbationen an Ärzte aus Drittstaaten

Wiesbaden − Hessen hat 2018 und 2019 insgesamt 356 Approbationen an Ärzte erteilt, die ihren Hochschulabschluss in einem Drittland gemacht haben. Von diesen bestanden 309 eine spezielle Kenntnisprüfung, 47 bekamen den Berufsabschluss nach einem positiven Gutachten anerkannt.
Das geht aus einer Antwort des Sozialministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag hervor. Zu Drittländern zählten alle Staaten außerhalb der EU und außerhalb von Island, Liechtenstein und Norwegen.
Laut Bundesärztekammer prüfen die Approbationsbehörden, ob ein Ausbildungsnachweis aus einem Drittstaat einem deutschen Medizinabschluss gleichwertig ist. In Hessen ist das Landesprüfungs-und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen zuständig.
Kommen bei der Überprüfung wesentliche Unterschiede zutage und hat der Antragsteller keine einschlägige Berufserfahrung, dann kann er eine Kenntnisprüfung absolvieren. Der mündlich-praktische Test dauert zwischen 60 und 90 Minuten.
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