Bayern und Niedersachsen wollen ausländischen Ärzten befristete Arbeitserlaubnis erteilen

Berlin − Wegen der Coronakrise wollen Bayern und Niedersachsen einem Bericht zufolge ausländischen Ärzten vorübergehend eine Arbeitserlaubnis erteilen. Wie das digitale Wirtschaftsmagazin Business Insider berichtete, wollen die Bundesländer dafür die Regelungen bei der Fachsprachprüfung lockern, die normalerweise für die Ausübung des Arztberufs gefordert wird.
Bayern erteilt Medizinern demnach unter bestimmten Bedingungen eine Arbeitserlaubnis für ein Jahr. Voraussetzung sei, dass bereits ein Antrag auf Berufszulassung gestellt wurde sowie Nachweise über ein abgeschlossenes Studium übersetzt und notariell beglaubigt wurden. Der Arzt muss zudem ein Führungszeugnis vorlegen und Deutschkenntnisse des Niveaus B2 nachweisen.
Innerhalb eines Jahres muss die Fachsprachprüfung regulär nachgeholt werden. Dem Bericht zufolge wies das niedersächsische Gesundheitsministerium die zuständige Zulassungsbehörde im Land an, ähnliche Regeln zu ermöglichen. Die Arbeitserlaubnis soll in dem Bundesland bis Ende dieses Jahres befristet werden.
Nach ersten Schätzungen könnten deutschlandweit mehr als 14.000 Ärzte von einer solchen Regelung profitieren. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt grundsätzlich den Abbau bürokratischer Hürden. Jedoch dürfe es bei der Qualität der Behandlung keine Abstriche geben.
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