Ärzteschaft

Bayern und Niedersachsen wollen ausländischen Ärzten befristete Arbeitserlaubnis erteilen

  • Montag, 30. März 2020
/dpa
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Berlin − Wegen der Coronakrise wollen Bayern und Niedersachsen einem Bericht zufolge ausländischen Ärzten vorübergehend eine Arbeitserlaubnis erteilen. Wie das digitale Wirt­schaftsmagazin Business Insider berichtete, wollen die Bundesländer dafür die Rege­lungen bei der Fachsprachprüfung lockern, die normalerweise für die Ausübung des Arzt­berufs gefordert wird.

Bayern erteilt Medizinern demnach unter bestimmten Bedingungen eine Arbeits­erlaubnis für ein Jahr. Voraussetzung sei, dass bereits ein Antrag auf Berufszulassung gestellt wurde sowie Nachweise über ein abgeschlossenes Studium übersetzt und notariell beglaubigt wurden. Der Arzt muss zudem ein Führungszeugnis vorlegen und Deutschkenntnisse des Niveaus B2 nachweisen.

Innerhalb eines Jahres muss die Fachsprachprüfung regulär nachgeholt werden. Dem Be­richt zufolge wies das niedersächsische Gesundheitsministerium die zuständige Zu­lassungsbehörde im Land an, ähnliche Regeln zu ermöglichen. Die Arbeitserlaubnis soll in dem Bundesland bis Ende dieses Jahres befristet werden.

Nach ersten Schätzungen könnten deutschlandweit mehr als 14.000 Ärzte von einer sol­chen Regelung profitieren. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt grundsätzlich den Abbau bürokratischer Hürden. Jedoch dürfe es bei der Qualität der Behandlung keine Abstriche geben.

afp

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